Kompetenzen für die Bankenrestrukturierung
Bündnis 90/Die Grünen: Bankenabwicklung soll die EU übernehmen
In der Begründung des Antrages heißt es, Abwicklungen und Restrukturierungen von Banken müssten vorrangig der Sicherung der Finanzmarktstabilität dienen
(11.07.13) - Die Deutsche Bundesregierung soll einer raschen Übertragung der Kompetenzen für die Bankenrestrukturierung und Bankenabwicklung auf die Europäische Kommission zustimmen. Diese Zustimmung solle auf Basis des Artikels 114 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erfolgen, heißt es in einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/13908).
Darin wird ein einheitlicher Abwicklungs- und Restrukturierungsmechanismus als der wichtigste Schritt zur Wiederherstellung eines gemeinsamen Finanzmarkts in der Eurozone bezeichnet und gewarnt: "Blieben die Kompetenzen zur Abwicklung weiter in nationaler Hand, würde ein besonders lasches Vorgehen zulasten der Steuerzahler und zugunsten der Bankgläubiger zu einem weiteren Wettbewerbsvorteil für entsprechend vorgehende Mitgliedstaaten führen."
In der Begründung des Antrages heißt es, Abwicklungen und Restrukturierungen von Banken müssten vorrangig der Sicherung der Finanzmarktstabilität dienen und nach dem Prinzip der Kostenminimierung erfolgen. "Die anfallenden Kosten sollen dabei in erster Linie von den Anteilseignern und in zweiter Linie von den Gläubigern getragen werden. Erst danach sollen die Mittel des Bankenfonds eingesetzt werden, um darüber hinaus gehende notwendige Finanzierungsmittel bereitzustellen und die privaten Einlagen zu schützen.
Der Bankenfonds soll gespeist werden durch eine substantielle Bankenabgabe, deren individuelle Höhe sich nach der Größe, der Art der Finanzierung, der Interdependenz und dem Systemrisiko der jeweiligen Bank richtet. So werden gezielt diejenigen an den Kosten von Bankenrettungen beteiligt, die am meisten davon profitieren: die Banken selber", schreiben die Abgeordneten. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.