Kompetenzen für die Bankenrestrukturierung
Bündnis 90/Die Grünen: Bankenabwicklung soll die EU übernehmen
In der Begründung des Antrages heißt es, Abwicklungen und Restrukturierungen von Banken müssten vorrangig der Sicherung der Finanzmarktstabilität dienen
(11.07.13) - Die Deutsche Bundesregierung soll einer raschen Übertragung der Kompetenzen für die Bankenrestrukturierung und Bankenabwicklung auf die Europäische Kommission zustimmen. Diese Zustimmung solle auf Basis des Artikels 114 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erfolgen, heißt es in einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/13908).
Darin wird ein einheitlicher Abwicklungs- und Restrukturierungsmechanismus als der wichtigste Schritt zur Wiederherstellung eines gemeinsamen Finanzmarkts in der Eurozone bezeichnet und gewarnt: "Blieben die Kompetenzen zur Abwicklung weiter in nationaler Hand, würde ein besonders lasches Vorgehen zulasten der Steuerzahler und zugunsten der Bankgläubiger zu einem weiteren Wettbewerbsvorteil für entsprechend vorgehende Mitgliedstaaten führen."
In der Begründung des Antrages heißt es, Abwicklungen und Restrukturierungen von Banken müssten vorrangig der Sicherung der Finanzmarktstabilität dienen und nach dem Prinzip der Kostenminimierung erfolgen. "Die anfallenden Kosten sollen dabei in erster Linie von den Anteilseignern und in zweiter Linie von den Gläubigern getragen werden. Erst danach sollen die Mittel des Bankenfonds eingesetzt werden, um darüber hinaus gehende notwendige Finanzierungsmittel bereitzustellen und die privaten Einlagen zu schützen.
Der Bankenfonds soll gespeist werden durch eine substantielle Bankenabgabe, deren individuelle Höhe sich nach der Größe, der Art der Finanzierung, der Interdependenz und dem Systemrisiko der jeweiligen Bank richtet. So werden gezielt diejenigen an den Kosten von Bankenrettungen beteiligt, die am meisten davon profitieren: die Banken selber", schreiben die Abgeordneten. (Deutscher Bundestag: ra)
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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