Transparenz für Verbraucher
Bundesregierung plant eine Überarbeitung der Verpackungsverordnung
Die Pfandpflicht habe sich "durchaus positiv ausgewirkt"
(23.01.12) - Die geltende Verpackungsordnung soll noch in dieser Legislaturperiode überarbeitet werden. Die geltende Verordnung soll durch eine Wertstoffverordnung bzw. ein Wertstoffgesetz ersetzt werden, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (17/8254) auf eine Kleine Anfrage (17/8069) der Fraktion Bündnis90/Die Grünen. Außerdem soll durch eine Kennzeichnungspflicht für Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen die Transparenz für Verbraucher weiter verbessert werden, heißt es in der Antwort weiter.
Die Pfandpflicht, schreibt die Bundesregierung in ihrem Papier, habe sich "durchaus positiv ausgewirkt". Dies habe eine Studie der bifa Umwelt Gmbh ergeben. Das in der Verpackungsverordnung angestrebte Ziel von 80 Prozent von Mehrweg- und vorteilhaften Einwegverpackungen sei "jedoch nicht als verbindliche Quotenvorgabe zu verstehen, die zu einem bestimmten Zeitraum zu erreichen ist", erklärt die Regierung.
Sie kündigte an, dem Bundestag und dem Bundesrat einen Bericht über die Prüfung der abfallwirtschaftlichen Auswirkungen der Pfandpflicht vorzulegen, in dem auch zusätzliche Maßnahmen zur Förderung ökologisch vorteilhafter Getränkeverpackungen erörtert werden sollen. Die Regierung verweist darauf, dass bei Bier und Biermischgetränken der Mehrweganteil gestiegen sei und zwischenzeitlich bei 88,5 Prozent liege. Bei Mineralwasser und Erfrischungsgetränken sei der Mehrweganteil nach einem vorübergehenden Anstieg hingegen wieder rückläufig. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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