Finanzmarktsituation und Lebensversicherungen
Deutsche Bundesregierung glaubt: Liquiditätsprobleme bei Lebensversicherungen "eher unwahrscheinlich"
Struktur und Risiken der Kapitalanlage deutscher Lebensversicherer, Pensionskassen und Pensionsfonds
(20.01.12) - Die großen deutschen Lebensversicherungsgruppen halten 20,56 Prozent ihrer Kapitalanleihen in EU-Staatsanleihen. Dies schreibt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/8225) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/8047). Zu den Risiken der Geldanlagen heißt es: "In der Praxis wurden Liquiditätsprobleme von Lebensversicherungsunternehmen, Pensionskassen oder Pensionsfonds noch nicht beobachtet und sind auch für die Zukunft eher unwahrscheinlich."
In ihren Vorbemerkungen hatte die Linke unter anderem festgestellt:
" … In allen diesen Verfahren werden die Beiträge über die Kapital- und Geldmärkte in unterschiedlichen Formen in Finanzprodukten und zum Teil in Sachwerten angelegt, um über eine möglichst gute Verzinsung langfristig und stabil die kumulierten Ansprüche zu bedienen. Laut Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BaFin) bilanzierten die Lebensversicher im zweiten Quartal 2011 Kapitalanlagen im Wert von rund 745 Mrd. Euro, die Pensionskassen von rund 110Mrd. Euro und die Pensionsfonds von rund 1,05 Mrd. Euro. Alle Varianten sind über die Kapitalanlagen wiederum eng miteinander verbunden oder gehören gänzlich zu einer Unternehmensgruppe.
Gegen Insolvenz des Finanzdienstleisters und somit auch Finanzrisiken sollen für die betriebliche Alterssicherung der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) und für die Lebensversicherung der Sicherungsfonds "Protektor" wirken. Im Umlageverfahren werden dazu laufende Beiträge von den Mitgliedsunternehmen erhoben und diese ebenfalls auf den Finanzmärkten angelegt. Der PSVaG verfügte damit Ende 2010 über Kapitalanlagen in Höhe von rund 3,6 Mrd. Euro, Protektor weist ein Sicherungsvermögen von 716 Mio. Euro aus. Unabhängig von den Fragen, ob das kapitalgedeckte Verfahren makroökonomisch sinnvoll ist und ob die unterstellten sozial- und wirtschaftspolitischen Ziele überhaupt erreicht werden können, sind alle Verfahren und die beiden Sicherungslinien auf eine stabile Finanzmarktsituation angewiesen. … "
(Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.