Finanzmarktsituation und Lebensversicherungen
Deutsche Bundesregierung glaubt: Liquiditätsprobleme bei Lebensversicherungen "eher unwahrscheinlich"
Struktur und Risiken der Kapitalanlage deutscher Lebensversicherer, Pensionskassen und Pensionsfonds
(20.01.12) - Die großen deutschen Lebensversicherungsgruppen halten 20,56 Prozent ihrer Kapitalanleihen in EU-Staatsanleihen. Dies schreibt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/8225) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/8047). Zu den Risiken der Geldanlagen heißt es: "In der Praxis wurden Liquiditätsprobleme von Lebensversicherungsunternehmen, Pensionskassen oder Pensionsfonds noch nicht beobachtet und sind auch für die Zukunft eher unwahrscheinlich."
In ihren Vorbemerkungen hatte die Linke unter anderem festgestellt:
" … In allen diesen Verfahren werden die Beiträge über die Kapital- und Geldmärkte in unterschiedlichen Formen in Finanzprodukten und zum Teil in Sachwerten angelegt, um über eine möglichst gute Verzinsung langfristig und stabil die kumulierten Ansprüche zu bedienen. Laut Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BaFin) bilanzierten die Lebensversicher im zweiten Quartal 2011 Kapitalanlagen im Wert von rund 745 Mrd. Euro, die Pensionskassen von rund 110Mrd. Euro und die Pensionsfonds von rund 1,05 Mrd. Euro. Alle Varianten sind über die Kapitalanlagen wiederum eng miteinander verbunden oder gehören gänzlich zu einer Unternehmensgruppe.
Gegen Insolvenz des Finanzdienstleisters und somit auch Finanzrisiken sollen für die betriebliche Alterssicherung der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) und für die Lebensversicherung der Sicherungsfonds "Protektor" wirken. Im Umlageverfahren werden dazu laufende Beiträge von den Mitgliedsunternehmen erhoben und diese ebenfalls auf den Finanzmärkten angelegt. Der PSVaG verfügte damit Ende 2010 über Kapitalanlagen in Höhe von rund 3,6 Mrd. Euro, Protektor weist ein Sicherungsvermögen von 716 Mio. Euro aus. Unabhängig von den Fragen, ob das kapitalgedeckte Verfahren makroökonomisch sinnvoll ist und ob die unterstellten sozial- und wirtschaftspolitischen Ziele überhaupt erreicht werden können, sind alle Verfahren und die beiden Sicherungslinien auf eine stabile Finanzmarktsituation angewiesen. … "
(Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.