Whistleblower wichtig für Spitzensport
Schutz von Hinweisgebern: Staatliches Handeln im Sport und insbesondere im kommerzialisierten Spitzensport ist zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt, Rassismus, Homophobie, Doping, Korruption, Sportwettbetrug und Spielmanipulationen nötig
Im Bereich des Dopings könnten Whistleblower beispielsweise einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung von Dopingverstößen und damit für einen sauberen Sport leisten, schreibt die Regierung.
Die Deutsche Bundesregierung misst dem Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower) im Spitzensport erhebliche Bedeutung zu, da sie einen wesentlichen Beitrag zur Wahrung der Integrität des Sports leisten. So heißt es in der Antwort der Regierung (19/14704) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13795).
Im Bereich des Dopings könnten Whistleblower beispielsweise einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung von Dopingverstößen und damit für einen sauberen Sport leisten, schreibt die Regierung. Sie begrüße es sehr, dass die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) das Hinweisgebersystem "SPRICH'S AN" installiert habe, welches es Whistleblowern ermöglicht, sowohl anonym und strikt vertraulich Sachverhalte anzuzeigen als auch mit der NADA zu kommunizieren. Auch in weiteren Bereichen wie beispielsweise Sportwettbewerbsmanipulation, Korruption und sexualisierte Gewalt könnten Whistleblower einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung von Straftaten leisten.
Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung auch in diesen Bereichen elektronische Hinweisgebersysteme und Ombudsstellen, die die Anonymität von Hinweisgebern schützen, "als grundsätzlich geeignetes Instrument zur Aufklärung und Bekämpfung entsprechender Phänomene". Ermöglichten Whistleblower die Aufklärung oder Verhinderung von erheblichen Straftaten oder leisteten sie dazu einen wesentlichen Beitrag, könnten sie nach Einzelfallprüfung nach Paragraf 1 Absatz 1 des Zeugenschutzgesetzes (ZSHG) in den Zeugenschutz aufgenommen werden, "wenn sie auf Grund ihrer Aussagebereitschaft einer Gefährdung von Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit oder wesentlicher Vermögenswerte ausgesetzt sind und sich für Zeugenschutzmaßnahmen eignen", heißt es in der Vorlage. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 05.01.20
Newsletterlauf: 23.03.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.