Whistleblower wichtig für Spitzensport
Schutz von Hinweisgebern: Staatliches Handeln im Sport und insbesondere im kommerzialisierten Spitzensport ist zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt, Rassismus, Homophobie, Doping, Korruption, Sportwettbetrug und Spielmanipulationen nötig
Im Bereich des Dopings könnten Whistleblower beispielsweise einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung von Dopingverstößen und damit für einen sauberen Sport leisten, schreibt die Regierung.
Die Deutsche Bundesregierung misst dem Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower) im Spitzensport erhebliche Bedeutung zu, da sie einen wesentlichen Beitrag zur Wahrung der Integrität des Sports leisten. So heißt es in der Antwort der Regierung (19/14704) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13795).
Im Bereich des Dopings könnten Whistleblower beispielsweise einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung von Dopingverstößen und damit für einen sauberen Sport leisten, schreibt die Regierung. Sie begrüße es sehr, dass die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) das Hinweisgebersystem "SPRICH'S AN" installiert habe, welches es Whistleblowern ermöglicht, sowohl anonym und strikt vertraulich Sachverhalte anzuzeigen als auch mit der NADA zu kommunizieren. Auch in weiteren Bereichen wie beispielsweise Sportwettbewerbsmanipulation, Korruption und sexualisierte Gewalt könnten Whistleblower einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung von Straftaten leisten.
Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung auch in diesen Bereichen elektronische Hinweisgebersysteme und Ombudsstellen, die die Anonymität von Hinweisgebern schützen, "als grundsätzlich geeignetes Instrument zur Aufklärung und Bekämpfung entsprechender Phänomene". Ermöglichten Whistleblower die Aufklärung oder Verhinderung von erheblichen Straftaten oder leisteten sie dazu einen wesentlichen Beitrag, könnten sie nach Einzelfallprüfung nach Paragraf 1 Absatz 1 des Zeugenschutzgesetzes (ZSHG) in den Zeugenschutz aufgenommen werden, "wenn sie auf Grund ihrer Aussagebereitschaft einer Gefährdung von Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit oder wesentlicher Vermögenswerte ausgesetzt sind und sich für Zeugenschutzmaßnahmen eignen", heißt es in der Vorlage. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 05.01.20
Newsletterlauf: 23.03.20
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