Insolvenzsicherung im Reiserecht
Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen
Bundesregierung beobachtet den Markt für Pauschalreisen fortlaufend
Die Insolvenz der Thomas-Cook-Tochtergesellschaften war für die Deutsche Bundesregierung Anlass, die Insolvenzsicherung im Reiserecht zukunftsorientiert zu überprüfen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/15995) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15342). Es sei vorgesehen, konkrete Reformpläne bereits im ersten Quartal 2020 vorzulegen.
Auf die Frage, warum die Haftungsgrenze bei der Kundengeldabsicherung seit ihrer Einführung 1994 niemals angehoben wurde, heißt es in der Antwort, die Bundesregierung hab sich im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen intensiv mit der Frage der Insolvenzsicherung im Reiserecht auseinandergesetzt und ihre Erwägungen hierzu in der Begründung des Regierungsentwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften dargestellt (18/10822, S. 89). Auf diese Ausführungen werde Bezug genommen.
Weiter schreibt die Bundesregierung, sie beobachte den Markt für Pauschalreisen fortlaufend. Auch habe im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie eine umfassende Anhörung der Interessenverbände aus der Reise- und Versicherungswirtschaft sowie dem Verbraucherschutz zu dem Gesetzentwurf stattgefunden. Die tatsächlichen und rechtlichen Aspekte der Insolvenz der deutschen Thomas-Cook-Töchter seien zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage noch Gegenstand laufender Beratungen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 18.02.20
Newsletterlauf: 24.03.20
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E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
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Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.
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Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur
Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.
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Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt
Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.
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Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt
Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.