Bewertung toxischer Papiere für Bad Banks


Gefahr der Bilanzmanipulation: Besteht ein Anreiz für die Banken, den Buchwert für toxische Papiere möglichst hoch anzusetzen?
Bad Bank: Banken müssen Bewertungsregeln bei toxischen Papieren einhalten - Banken erhalten im Austausch staatlich garantierte Anleihen in Höhe von 90 Prozent des Buchwertes


(24.06.09) - Am 13. Mai 2009 legte die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung vor (Bundesratsdrucksache 442/09), das die Einrichtung von Bad Banks ermöglichen soll.

Banken können den Buchwert so genannter toxischer Papiere, die in Zweckgesellschaften (Bad Banks) ausgelagert werden sollen, nicht beliebig hoch ansetzen. Dies antwortet die Bundesregierung (16/13310) auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/13091), die wissen wollte, ob das Ansetzen möglichst hoher Werte dazu führt, dass die Bank im Austausch auch mehr staatlich garantierte Anleihen zu 90 Prozent des Buchwertes der toxischen Papiere von der Zweckgesellschaft zurückerhält.

Die allgemeinen Bewertungsregeln müssten beachtet werden, schreibt die Bundesregierung. Außerdem seien Bilanzmanipulationen nach geltendem Recht strafbewehrt. (Deutsche Bundesregierung: ra)

Lesen Sie auch:
Bad Banks auch für Landesbanken
Toxische Papiere für die Bad Banks
"Bad Banks" sollen Kreditinstitute entlasten
Bad Bank kommt von Bad Banking
Bundesregierung beschließt "Bad Bank"-Gesetz

Weitere Informationen (externe Links)
Wie funktioniert das "Bad Bank"-Modell?
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen