Luftfahrt: Stand beim europäischen Emissionshandel


Bundesregierung: Kein weltweiter Emissionshandel für den Luftverkehr vor 2018
Die USA, China und weitere Staaten hatten im Vorfeld angedroht, sich nicht am Emissionshandel zu beteiligen


(27.01.12) - Eine weltweite Einführung des Emissionshandels für den Flugverkehr wird es nach Meinung der Bundesregierung vor 2018 nicht geben. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/8290) auf eine Kleine Anfrage (17/8033) der SPD-Fraktion hervor, die sich mit dem aktuellen Stand beim europäischen Emissionshandel im Luftverkehr beschäftigt. Da bislang von der Internationalen Zivilluftorganisation (ICAO) kein ausgearbeiteter Vorschlag vorläge, sei es nicht mehr möglich, auf der nächsten Sitzung der Organisation im Jahr 2013 darüber zu entscheiden, heißt es in der Antwort.

Die Umsetzung der Richtlinie zur Einbeziehung des europäischen Luftverkehrs in den Emissionshandel werde seit 1. Januar wie geplant umgesetzt, erklärt die Bundesregierung. Nahezu alle betroffenen Fluggesellschaften, auch aus Drittstaaten, würden sich daran beteiligen. Bis Ende des Jahres würden die Bescheide über kostenlose Zuteilung von Zertifikaten an die Fluggesellschaften versandt, heißt es in dem Papier weiter. Die Richtlinie sieht vor, dass die Luftfahrtunternehmen im Jahr 2012 insgesamt 85 Prozent kostenlose Emissionsberechtigungen erhalten werden.

Die restlichen Verschmutzungszertifikate pro ausgestoßener Tonne CO2 müssten von den Fluggesellschaften ersteigert werden. Angesichts der negativen Haltung einiger Nicht-EU-Länder betont die Regierung, dass sie ihre Bemühungen fortsetze, "in Gesprächen mit Drittstaaten auf eine positive Haltung zum Emissionshandel hinzuwirken". Die USA, China und weitere Staaten hatten im Vorfeld angedroht, sich nicht am Emissionshandel zu beteiligen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Dezember entschieden, dass die Ausweitung des EU-Emissionshandels für den Luftverkehr auf ausländische Fluggesellschaften zulässig sei. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen