Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt


Diskriminierung und Ausgrenzung auf dem deutschen Wohnungsmarkt
Dieser Wandel hin zu vielfältigeren Familienmodellen wirkt sich auch auf die Wohnsituation von Frauen und die damit verbundenen Anforderungen an den Wohnungsmarkt aus



Um Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt geht es in der Antwort (19/6872) auf eine Kleine Anfrage (19/6314) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wie daraus hervorgeht, wandten sich zwischen 2015 und 2017 insgesamt 247 Menschen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, um eine Benachteiligung auf dem Grundstücks- und Wohnungsmarkt wegen der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen zu melden beziehungsweise sich beraten zu lassen.

Elf Menschen meldeten sich wegen einer Benachteiligung wegen der Religion, 33 wegen einer Benachteiligung aufgrund des Geschlechts. Die Bundesregierung erklärt, die künftige Entwicklung von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt eingehend zu beobachten und Empfehlungen zur Fortentwicklung des Diskriminierungsschutzes zu prüfen.

Vorbemerkung der Fragesteller
Diskriminierung ist immer noch Teil unseres Alltags. Auch bei der Wohnungssuche werden manche Personengruppen gegenüber anderen bevorzugt oder erleben zum Teil sogar offene Diskriminierung. Eine dieser Gruppen, die auf dem aktuellen Wohnungsmarkt zunehmend ausgegrenzt werden, sind Menschen mit (zugeschriebenem) Migrationshintergrund. Es zeigt sich, dass „vor allem angespannte Wohnungsmärkte […] Diskriminierungen zu fördern (scheinen)“ (vgl. ebd. S. 7). Diese Feststellung stammt aus dem Jahr 2015.

In den letzten drei Jahren hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt in manchen Regionen massiv verschlechtert. Die Bundesregierung berücksichtigt bei ihrem Konzept zur Entlastung angespannter Wohnungsmärkte Veränderungen nicht, wie etwa bei Familienmodellen. Das jahrzehntelang dominante Familienmodell mit alleinverdienendem Mann und der vor allem für Haushalt und Kindererziehung zuständigen Frau ist heute weitgehend überholt. So hat die Zahl der geschiedenen und alleinerziehenden Frauen in den letzten Jahren zugenommen. Folglich wird im Laufe der Zeit auch die Zahl der alleinstehenden Frauen über 65 Jahren steigen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 23.01.19
Newsletterlauf: 27.02.19



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  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

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