Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt


Diskriminierung und Ausgrenzung auf dem deutschen Wohnungsmarkt
Dieser Wandel hin zu vielfältigeren Familienmodellen wirkt sich auch auf die Wohnsituation von Frauen und die damit verbundenen Anforderungen an den Wohnungsmarkt aus



Um Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt geht es in der Antwort (19/6872) auf eine Kleine Anfrage (19/6314) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wie daraus hervorgeht, wandten sich zwischen 2015 und 2017 insgesamt 247 Menschen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, um eine Benachteiligung auf dem Grundstücks- und Wohnungsmarkt wegen der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen zu melden beziehungsweise sich beraten zu lassen.

Elf Menschen meldeten sich wegen einer Benachteiligung wegen der Religion, 33 wegen einer Benachteiligung aufgrund des Geschlechts. Die Bundesregierung erklärt, die künftige Entwicklung von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt eingehend zu beobachten und Empfehlungen zur Fortentwicklung des Diskriminierungsschutzes zu prüfen.

Vorbemerkung der Fragesteller
Diskriminierung ist immer noch Teil unseres Alltags. Auch bei der Wohnungssuche werden manche Personengruppen gegenüber anderen bevorzugt oder erleben zum Teil sogar offene Diskriminierung. Eine dieser Gruppen, die auf dem aktuellen Wohnungsmarkt zunehmend ausgegrenzt werden, sind Menschen mit (zugeschriebenem) Migrationshintergrund. Es zeigt sich, dass „vor allem angespannte Wohnungsmärkte […] Diskriminierungen zu fördern (scheinen)“ (vgl. ebd. S. 7). Diese Feststellung stammt aus dem Jahr 2015.

In den letzten drei Jahren hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt in manchen Regionen massiv verschlechtert. Die Bundesregierung berücksichtigt bei ihrem Konzept zur Entlastung angespannter Wohnungsmärkte Veränderungen nicht, wie etwa bei Familienmodellen. Das jahrzehntelang dominante Familienmodell mit alleinverdienendem Mann und der vor allem für Haushalt und Kindererziehung zuständigen Frau ist heute weitgehend überholt. So hat die Zahl der geschiedenen und alleinerziehenden Frauen in den letzten Jahren zugenommen. Folglich wird im Laufe der Zeit auch die Zahl der alleinstehenden Frauen über 65 Jahren steigen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 23.01.19
Newsletterlauf: 27.02.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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