Bundesrat kritisiert Datenerfassung


Änderung des Straßenverkehrsgesetzes: Gegen den Entwurf bestünden "erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken"
Aus Sicht der Bundesregierung wahrt der Gesetzentwurf in der vorgelegten Fassung durchaus das geltende Datenschutzrecht




Der Bundesrat lehnt den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (19/6334) ab. Gegen den Entwurf bestünden "erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken", heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates (19/6926). Die Bundesregierung plant mit dem Gesetz Maßnahmen zur Überwachung angeordneter Fahrverbote wegen Überschreitung der Grenzwerte bei Stickstoffdioxid-Emissionen. Dazu ist vorgesehen, dass Verkehrsüberwachungsbehörden auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen können, um fahrzeugindividuell anhand der dort gespeicherten technischen Daten über das Fahrzeug die Einhaltung der Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote überprüfen zu können. Die zuständigen Landesbehörden sollen spezielle Daten für Kontrollen "auch automatisiert, erheben, speichern und verwenden" dürfen, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Die Länderkammer verweist in ihrer Stellungnahme auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die automatisierte Kennzeichenerfassung in den Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung eingreift, "wenn die erfassten Daten nicht unverzüglich wieder gelöscht werden". Der vorliegende Gesetzentwurf ermögliche ohne vorherige Festlegung und Beschränkung auf besonders gefährdete Bereiche die weiträumige Aufstellung und Nutzung von automatisierten Kennzeichenlesegeräten. Vorgesehen sei nicht nur ein Abgleich des Halters und der Fahrzeugdaten, sondern auch die Anfertigung eines Bildes des Fahrers.

Die Regelung erfasse unterschieds- und anlasslos alle Fahrer und Fahrzeuge, die sich - rechtmäßig oder rechtswidrig - innerhalb von für bestimmte dieselbetriebene Fahrzeuge beschränkten Strecken oder Zonen bewegen, schreibt der Bundesrat. Dabei sei nicht hinreichend sichergestellt, dass die automatisch erfassten Halter- und Fahrerdaten unverzüglich ausgewertet werden und dass sie in Fällen, in denen eine für bestimmte Dieselfahrzeuge beschränkte Strecke oder Zone rechtmäßig befahren wird, unverzüglich, spurenlos und ohne die Möglichkeit, einen Personenbezug herzustellen, gelöscht werden. Darüber hinaus stößt bei den Ländern die vorgesehene absolute Löschungsfrist von sechs Monaten mit Blick auf den rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auf Bedenken.

Aus Sicht der Bundesregierung wahrt der Gesetzentwurf in der vorgelegten Fassung durchaus das geltende Datenschutzrecht. Um den geäußerten Bedenken jedoch entgegenzukommen und die Rechtsklarheit zu steigern, sei es empfehlenswert, die im Gesetzentwurf bereits angelegten datenschützenden Regelungen "deutlicher herauszuarbeiten und an einigen Stellen zu schärfen", heißt es in der Gegenäußerung.

Die vorgeschlagene Präzisierung der "stichprobenartigen" Kontrollen mache deutlich, "dass die entworfene Regelung keine flächendeckende Überwachung von Verkehrsverbotszonen ermöglicht", schreibt die Regierung. Die absolute Löschfrist der erhobenen Daten soll laut der Vorlage auf zwei Wochen verkürzt werden, "selbst wenn die Verfolgung eines Verstoßes dadurch gehindert werden würde". Dies sei in Abwägung mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung sachgerecht, urteilt die Bundesregierung. (Deutscher Bundesrat: ra)

eingetragen: 23.01.19
Newsletterlauf: 28.02.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen