Speicherungen in EU-Datenbanken


Zahlen zu Speicherungen in polizeilichen EU-Datenbanken (2018)
Bei einer Verkehrskontrolle oder einem Grenzübertritt erfährt eine ausschreibende Behörde beispielsweise, wo und mit wem die Person angetroffen wurde und wohin diese gereist sind. Die Speicherung kann durch Polizei oder Geheimdienste erfolgen, die Zahl der Betroffenen steigt jedes Jahr beträchtlich.



"Zahlen zu Speicherungen in polizeilichen EU-Datenbanken (2018)" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6879). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, wie viele Personen nach Kenntnis der Deutschen Bundesregierung derzeit im Europol-Analyseprojekt "Travellers" als "ausländische Kämpfer" gespeichert und wie viele davon von Europol als solche bestätigt sind. Ferner fragt sie unter anderem, welche Zahlen zu Personenausschreibungen der Bundesregierung für das Jahr 2018 mit dem Stichtag 31. Dezember zu den verschiedenen Interpol-Datenbanken bekannt sind.

Vorbemerkung der Fragesteller
In 2017 waren mehr als 76 Millionen Personen und Sachen im Schengener Informationssystem (SIS), der größten europäischen Polizeidatenbank, zur Fahndung ausgeschrieben (Bundestagsdrucksache 19/3487). Vor fünf Jahren waren dort noch 45 Millionen Menschen gespeichert (Ratsdokument 7389/13). Am SIS nehmen alle 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union teil, außerdem Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz. Die Datenbank wird zwar von eu-LISA verwaltet, liegt aber physisch in Strasbourg.

Der Zugriff erfolgt über nationale Zentralstellen. Die meisten Einträge im SIS kamen aus Italien, gefolgt von Frankreich und Deutschland. Über die Hälfte der fast 900 000 Personenausschreibungen (501 996) erfolgten nach Artikel 24 des SIS-II-Ratsbeschlusses, wonach der Aufenthalt oder die Einreise in die EU verwehrt wird. An zweiter Stelle der Ausschreibungen von Personen (129 983) stehen verdeckte und gezielte Kontrollen nach Artikel 36, mit denen Personen und Sachen heimlich in der EU verfolgt werden können (Bundestagsdrucksache 19/3487).

Bei einer Verkehrskontrolle oder einem Grenzübertritt erfährt eine ausschreibende Behörde beispielsweise, wo und mit wem die Person angetroffen wurde und wohin diese gereist sind. Die Speicherung kann durch Polizei oder Geheimdienste erfolgen, die Zahl der Betroffenen steigt jedes Jahr beträchtlich.

Die Schengen-Staaten nutzen den Artikel 36 in sehr unterschiedlichem Ausmaß. Der aktuelle Jahresbericht von eu-LISA zeigt, dass die Methode zumindest quantitativ sehr wirksam ist: Die verdeckten Fahndungen erzielten ein Drittel aller Treffer (Ratsdokument 8279/18).
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 23.01.19
Newsletterlauf: 27.02.19



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