SEPA-Lastschriftverfahren bald verpflichtend
SEPA-Compliance: Von Februar 2014 an gilt nur noch ein schriftlich vom Kontoinhaber erteiltes Mandat
Die SEPA-Basislastschrift kann der Schuldner innerhalb von acht Wochen nach Buchung ohne Angabe von Gründen rückgängig machen
(31.01.13) - Zahlungen ins Ausland waren oft aufwendig. Mitunter gab es wegen der verschiedenen Systeme Fehlbuchungen. Die EU vereinheitlicht deswegen den europaweiten Zahlungsverkehr. Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, auch SEPA (Single Euro Payments Area) genannt, soll spätestens ab Februar 2016 für alle Finanztransaktionen gelten. Bereits ab Februar 2014 ersetzt die SEPA-Lastschrift die Einzugsermächtigung. Bis dahin müssen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Zahlungsvorgänge umstellen.
Das SEPA-Lastschriftverfahren, das es seit November 2009 für inländische und grenzüberschreitende Euro-Lastschrifteinzüge gibt, wird demnächst verpflichtend. Wer regelmäßige Euro-Zahlungen im Ausland vornehmen muss, hat es damit leichter. Das betrifft beispielsweise die Stromrechnung für die Ferienwohnung in Spanien oder die Miete für das Studentenwohnheim in Frankreich.
Wer den Zahlungsmodus noch nicht umgestellt hat, kann bereits jetzt von der Überweisung auf den Lastschrifteinzug übergehen. Dafür muss der Vertragspartner - der Inhaber der Ferienwohnung oder der Betreiber des Studentenwohnheimes - dieses Zahlungsverfahren anbieten.
Information vor der Abbuchung
Von Februar 2014 an gilt nur noch ein schriftlich vom Kontoinhaber erteiltes Mandat: Darin erklärt er sich gegenüber seiner Bank damit einverstanden, dass der Zahlungsempfänger Geld von seinem Konto einziehen darf. Eine Einwilligung per E-Mail oder Telefon ist nicht mehr möglich. Der Zahlungsempfänger muss zusätzlich den Kontoinhaber 14 Tage vorher über eine Abbuchung informieren.
Die SEPA-Basislastschrift kann der Schuldner innerhalb von acht Wochen nach Buchung ohne Angabe von Gründen rückgängig machen. Diese Frist gilt seit Mitte 2012 auch für das herkömmliche deutsche Einzugsermächtigungsverfahren. Bislang galt hier eine Frist von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses - meist am Quartalsende. Übrigens: Wenn der Kontoinhaber vorher kein Mandat erteilt hat, kann er noch 13 Monate später einer Abbuchung widersprechen.
Weiterhin bis 2016 möglich sein wird das elektronische Lastschriftverfahren durch eine Unterschrift auf dem Beleg, wie das Bezahlen in einem Geschäft.
Finanztransaktionen – insbesondere Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen – innerhalb der EU sollen ebenso einfach, effizient und sicher wie inländische Zahlungen werden. Außerdem soll es generell möglich sein, mit jeder Bankkarte an jedem Geldautomaten Geld abzuheben oder an jedem Händler-Terminal zu bezahlen.
Online-Auslandsüberweisungen in Euro müssen Geldinstitute innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums bereits seit 2012 wie Inlandstransfers von einem auf den anderen Geschäftstag abwickeln. Bei einer herkömmlichen Überweisung per Formular darf es einen Tag länger dauern. Zahlungen in anderen Währungen dürfen maximal vier Tage benötigen.
Wie lange es das auf inländische Transaktionen beschränkte deutsche Überweisungs- und Lastschriftverfahren noch geben wird, ist ungewiss. Es ist davon auszugehen, dass die einheitlichen Standards ab einem bestimmten Zeitpunkt für alle Finanztransaktionen gelten werden.
SEPA
Bürgerinnen und Bürger müssen spätestens ab Februar 2016 für Überweisungen und Lastschriften die internationale Kontokennung IBAN anstatt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl verwenden. Die IBAN setzt sich aus der bisherigen Kontonummer, der Bankleitzahl sowie der Länderkennzeichnung zusammen. Es wird also nicht schwieriger, sich die IBAN zu merken.
Das SEPA-Überweisungsverfahren, das neben inländischen auch grenzüberschreitende Überweisungen ermöglicht, steht bereits seit 2008 zur Verfügung.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
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