Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahren


Restschuldbefreiung: Experten orten Nachbesserungsbedarf - Kritikpunkt die erforderliche Quote zur Erlangung der Restschuldbefreiung nach drei Jahren
Gesetzentwurf führt damit Anreizsystem ein, "von dem sowohl Schuldner als auch Gläubiger profitieren können"

(31.01.13) - Neun Sachverständige haben vor dem Rechtsausschuss mehrheitlich Nachbesserungen an einer Regierungsinitiative zur Privatinsolvenz gefordert. Diese will mit ihrem Gesetzentwurf "zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte" (17/11268) ein Anreizsystem schaffen. Schuldnern solle erstmals ermöglicht werden, ein solches Verfahren vorzeitig nach drei oder fünf Jahren zu beenden, "wenn sie innerhalb der genannten Zeiträume eine Mindestbefriedungsquote erfüllen oder zumindest die Kosten des Verfahrens tragen", heißt es in der Vorlage. Der Gesetzentwurf führe damit ein Anreizsystem ein, "von dem sowohl Schuldner als auch Gläubiger profitieren können". Darüber hinaus enthalte er Vorschläge für verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Gläubigerrechte, schreibt die Regierung weiter.

Guido Stephan aus Rheinheim, Mitglied des Vorstands des Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung und Richter am Amtsgericht, vertrat die Ansicht, dass die Regierungsinitiative weder das Verfahren an sich verkürze, noch die Gläubigerrechte stärke. Stattdessen schwäche es "ohne Not das außergerichtliche und gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren", verabschiede sich vom Prinzip der Gläubigergleichbehandlung und erschwere die Erlangung der Restschuldbefreiung ohne Nutzen für die Gläubiger.

Ein Kritikpunkt in der Anhörung war unter anderem die erforderliche Quote zur Erlangung der Restschuldbefreiung nach drei Jahren. Im Regierungsentwurf heißt es dazu, dass der Schuldner diese nur erlangen könne, wenn er mindestens 25 Prozent der Insolvenzforderungen beglichen hat. Kann er zumindest die Kosten des Verfahrens begleichen, ist eine Restschuldbefreiung dem Entwurf zufolge immerhin nach fünf Jahren möglich. Die Verkürzung des Verfahrens begrüßten unter anderem Christoph Niering vom Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V., aus Berlin und Claus Richter von der Arbeitsgemeinschaft der Verbände (AG SBV), ebenfalls aus Berlin. Allerdings sprach sich Richter dafür aus, die Restschuldbefreiung für alle Schuldner zu verkürzen und zwar auf eine Dauer von vier Jahren.

Die 25-Prozent-Quote wurde bereits im Vorfeld der Anhörung als "praktisch nicht erreichbar" kritisiert, erklärte Hans-Ulrich Heyer, Richter am Amtsgericht Oldenburg. Er sagte, dass an seinem Gericht 2012 "nahezu 97 Prozent der Verbraucherinsolvenzen nur mit Hilfe der Verfahrenskostenstundung eröffnet werden konnten, weil die Schuldner nicht einmal die Verfahrenskosten aufbringen konnten." Heyers Meinung nach sei eine wesentliche Beeinträchtigung der Gläubigerbelange nicht zu erwarten. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen