Pharmaindustrie soll Rücknahme finanzieren


Umwelt & Compliance: Linke fordert bundeseinheitliches Rücknahmesystem für alte Medikamente
Bürger sollen in Zukunft verpflichtet werden, ihre alten Arzneimittel ordnungsgemäß zu entsorgen

(29.01.13) - Humanarzneimittel sollen in Zukunft stärker auf ihre Umweltbelastungen hin überprüft und besser entsorgt werden. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/11897). Dafür soll bis 2015 ein bundeseinheitliches Rücknahmesystem für Altarzneimittel geschaffen werden, das von der Pharmaindustrie finanziert werden soll.

Das Arzneimittelgesetz (AMG) soll aus Sicht der Fraktion dahingehend geändert werden, dass auch für Medikamente, die vor der Einführung einer Umweltprüfung zugelassen wurden, eine nachträgliche Umweltprüfung durchgeführt wird. Patienten und Patientinnen sollen danach in Zukunft verpflichtet werden, ihre alten Arzneimittel ordnungsgemäß zu entsorgen. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Zahl der verbrauchten Arzneistoffe weiter steigt und viele der Substanzen unverändert in die Umwelt gelangen, heißt es im Antrag weiter.

Da viele Abwasserreinigungsanlagen die Stoffe nicht herausfiltern könnten, gelange ein Rest dieser Stoffe in die Gewässer. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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