Finanzierung des Gesundheitswesens


Der medizinisch-technische Fortschritt ist nach Ansicht der Bundesregierung für Steigerung bei Gesundheitsausgaben verantwortlich
Wesentliche Herausforderungen des demographischen Wandels stünden uns noch bevor, sagt die Bundesregierung


(31.07.12) - Der medizinisch-technische Fortschritt ist in erheblichem Maße für die Steigerung der Ausgaben im Gesundheitswesen verantwortlich. Mit 166,7 Milliarden Euro im Jahr 2011 waren sie im Vergleich nochmals höher als in den Vorjahren. Wie die Bundesregierung in einer Antwort (17/10312) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/10175) schreibt, hatte die demographische Entwicklung bei den Ausgaben im Gesundheitswesen in den vergangenen 30 Jahren eher einen "untergeordneten Erklärungsanteil".

Da der sogenannte Altenquotient, der Anteil pro 100 Menschen im Alter zwischen 20 und 60 Jahren, jedoch in Zukunft erheblich steigen wird, liegen "die wesentlichen Herausforderungen des demographischen Wandels noch vor uns", führt die Regierung in ihrer Antwort weiter aus. In der wissenschaftlichen Diskussion sei es aber unstrittig, dass die Gesundheitskosten in Zukunft noch weiter ansteigen werden. Daher strebe die Bundesregierung eine nachhaltige Finanzierung des Gesundheitswesens an. Wie hoch dabei der Einfluss des medizinisch-technischen Fortschritts auf die Ausgabenentwicklung sein werde, sei in der wissenschaftlichen Debatte strittig.

Das Ausmaß der Kostenreduzierung durch Prävention und Gesundheitsförderung in den vergangenen 30 Jahren ließe sich jedoch nicht beziffern, weil weder für Deutschland noch international entsprechende Kosten-Nutzen-Analysen vorlägen. Solche Studien würden bislang keinen Schwerpunkt der Forschungsförderung in Deutschland darstellen, würden aber durchaus als sinnvoll erachtet. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

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