Finanzierung des Gesundheitswesens
Der medizinisch-technische Fortschritt ist nach Ansicht der Bundesregierung für Steigerung bei Gesundheitsausgaben verantwortlich
Wesentliche Herausforderungen des demographischen Wandels stünden uns noch bevor, sagt die Bundesregierung
(31.07.12) - Der medizinisch-technische Fortschritt ist in erheblichem Maße für die Steigerung der Ausgaben im Gesundheitswesen verantwortlich. Mit 166,7 Milliarden Euro im Jahr 2011 waren sie im Vergleich nochmals höher als in den Vorjahren. Wie die Bundesregierung in einer Antwort (17/10312) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/10175) schreibt, hatte die demographische Entwicklung bei den Ausgaben im Gesundheitswesen in den vergangenen 30 Jahren eher einen "untergeordneten Erklärungsanteil".
Da der sogenannte Altenquotient, der Anteil pro 100 Menschen im Alter zwischen 20 und 60 Jahren, jedoch in Zukunft erheblich steigen wird, liegen "die wesentlichen Herausforderungen des demographischen Wandels noch vor uns", führt die Regierung in ihrer Antwort weiter aus. In der wissenschaftlichen Diskussion sei es aber unstrittig, dass die Gesundheitskosten in Zukunft noch weiter ansteigen werden. Daher strebe die Bundesregierung eine nachhaltige Finanzierung des Gesundheitswesens an. Wie hoch dabei der Einfluss des medizinisch-technischen Fortschritts auf die Ausgabenentwicklung sein werde, sei in der wissenschaftlichen Debatte strittig.
Das Ausmaß der Kostenreduzierung durch Prävention und Gesundheitsförderung in den vergangenen 30 Jahren ließe sich jedoch nicht beziffern, weil weder für Deutschland noch international entsprechende Kosten-Nutzen-Analysen vorlägen. Solche Studien würden bislang keinen Schwerpunkt der Forschungsförderung in Deutschland darstellen, würden aber durchaus als sinnvoll erachtet. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.