Finanzierung des Gesundheitswesens
Der medizinisch-technische Fortschritt ist nach Ansicht der Bundesregierung für Steigerung bei Gesundheitsausgaben verantwortlich
Wesentliche Herausforderungen des demographischen Wandels stünden uns noch bevor, sagt die Bundesregierung
(31.07.12) - Der medizinisch-technische Fortschritt ist in erheblichem Maße für die Steigerung der Ausgaben im Gesundheitswesen verantwortlich. Mit 166,7 Milliarden Euro im Jahr 2011 waren sie im Vergleich nochmals höher als in den Vorjahren. Wie die Bundesregierung in einer Antwort (17/10312) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/10175) schreibt, hatte die demographische Entwicklung bei den Ausgaben im Gesundheitswesen in den vergangenen 30 Jahren eher einen "untergeordneten Erklärungsanteil".
Da der sogenannte Altenquotient, der Anteil pro 100 Menschen im Alter zwischen 20 und 60 Jahren, jedoch in Zukunft erheblich steigen wird, liegen "die wesentlichen Herausforderungen des demographischen Wandels noch vor uns", führt die Regierung in ihrer Antwort weiter aus. In der wissenschaftlichen Diskussion sei es aber unstrittig, dass die Gesundheitskosten in Zukunft noch weiter ansteigen werden. Daher strebe die Bundesregierung eine nachhaltige Finanzierung des Gesundheitswesens an. Wie hoch dabei der Einfluss des medizinisch-technischen Fortschritts auf die Ausgabenentwicklung sein werde, sei in der wissenschaftlichen Debatte strittig.
Das Ausmaß der Kostenreduzierung durch Prävention und Gesundheitsförderung in den vergangenen 30 Jahren ließe sich jedoch nicht beziffern, weil weder für Deutschland noch international entsprechende Kosten-Nutzen-Analysen vorlägen. Solche Studien würden bislang keinen Schwerpunkt der Forschungsförderung in Deutschland darstellen, würden aber durchaus als sinnvoll erachtet. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.