Kriterien einer Onlinedemonstration erfüllt?


Repression gegen Jugendliche wegen virtueller Proteste gegen die GEMA
Nach Ansicht der Linken-Fraktion handelt es sich bei der inkriminierten Aktion weder um einen "Hackerangriff" noch um "Computersabotage", worunter gegen die Verdächtigen ermittelt wird

(30.07.12) - Die Ermittlungen gegen Jugendliche, die im Juni an einer virtuellen Protestaktion gegen die Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA teilgenommen hatten, sind Thema einer Kleinen Anfrage (17/10271) der Fraktion Die Linke. Unter anderem wollen die Abgeordneten von der Deutschen Bundesregierung wissen, welche Bundes- und Landesbehörden seit wann an den Ermittlungen beteiligt sind, gegen wie viele Verdächtige ihrer Kenntnis nach Ermittlungsverfahren geführt werden und welche Technik bei den Razzien konkret beschlagnahmt wurde.

Die Fragesteller argumentieren, es habe sich bei der Aktion nicht um "Computersabotage" gehandelt, sondern um "eine Protestaktion, die die Kriterien einer Onlinedemonstration erfüllt". Es müsse daher geprüft werden, ob eine virtuelle Versammlung nach dem Versammlungsrecht nicht auch schutzwürdig ist. (Deutscher Bundestag: ra)


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