Antibiotika in der Nutztierhaltung


Bundesregierung: Die Vergabe von Antibiotika fällt in den Ländern unterschiedlich aus
Verhinderung von Antibiotika-Resistenzen und Ausbreitung multiresistenter Keime


(01.08.12) - Die Art und der Umfang der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung weisen nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung in Deutschland Unterschiede in den einzelnen Bundesländern auf. Deshalb können Erkenntnisse aus Studien aus einzelnen Ländern nicht generell auf andere übertragen werden, heißt es in einer Antwort (17/10313) auf eine Kleine Anfrage (17/10017) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Dennoch sind Studien dafür geeignet, wichtige Tendenzen aufzuzeigen, heißt es weiter. Die Grünen hatten Auskunft hinsichtlich neuer Erkenntnisse über die Verwendung von Antibiotika in der Nutztierhaltung verlangt, nachdem Studien zur Antibiotika-Vergabe aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gezeigt hatten, dass über Gebühr antimikrobielle Substanzen Verwendung finden, die zur Bildung von Antibiotika-Resistenzen und zur Ausbreitung multiresistenter Keime beitragen würden. (Deutsche Bundesregierung: ra)



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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