Seit Anfang 2008 Hinweise auf Probleme bei der HRE


Hypo Real Estate: Das zuständige Fachreferat im Bundesfinanzministerium wurde der Vorlage zufolge Anfang 2008 über die "liquiditätsseitige Anfälligkeit" informiert
Mit den Stützungsmaßnahmen sei das Finanzsystem in Deutschland erfolgreich stabilisiert worden


(08.04.09) - Die deutsche Bankenaufsicht hat aus dem Mitte Januar 2008 bei der Hypo Real Estate (HRE) angeforderten Finanz- und Risikobericht erste Hinweise auf eine "liquiditätsseitige Anfälligkeit" erhalten. "Um dies eng zu beobachten, erhielten BaFin und Bundesbank von der Holding ab Februar des Jahres 2008 wöchentlich und später täglich Liquiditätsberichte", heißt es in der Antwort der Bundesregierung (16/12486) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/11950).

Das zuständige Fachreferat im Bundesfinanzministerium wurde der Vorlage zufolge Anfang 2008 über die "liquiditätsseitige Anfälligkeit" informiert. Hinweise auf eine Existenz bedrohende Liquiditätssituation seien damit allerdings nicht verbunden gewesen. "Als nach dem Zusammenbruch der Lehman Brothers am 15. September 2008 aufgrund des Austrocknens des Interbankenmarktes Liquiditätsrisiken innerhalb weniger Tage weltweit grundlegend neu zu bewerten waren, ergab sich eine konkrete Bedrohungslage, über die die Leitung des Bundesministeriums der Finanzen am 22. September 2008 unterrichtet wurde", schreibt die Regierung.

Zu Fragen der FDP-Fraktion, ob Äußerungen von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) über eine Abwicklung der HRE hilfreich gewesen seien, erklärt die Regierung, in den Medien veröffentlichte Meldungen über eine Abwicklung des Institutes seien von "untergeordneter Bedeutung".

Die Stützungsmaßnahmen seien der HRE-Gruppe gewährt worden, um deren Liquiditätsschwierigkeiten zu beheben und nicht, um die HRE abzuwickeln. Mit den Stützungsmaßnahmen sei das Finanzsystem in Deutschland erfolgreich stabilisiert worden. Eine Insolvenz der Bankengruppe, deren Bilanzvolumen bei 400 Milliarden Euro lag, hätte wahrscheinlich ähnliche Konsequenzen für die Finanzmärkte gehabt wie die Insolvenz von Lehman Brothers. "Die dann erforderlichen Stützungsmaßnahmen der Bundesregierung und der entstandene Schaden wären vermutlich um ein Vielfaches größer als die bislang erfolgten Stützungsmaßnahmen für die HRE-Gruppe", heißt es in der Antwort weiter.

Wie die Bundesregierung zudem mitteilt, betrug das Umlaufvolumen der öffentlichen Pfandbriefe der zur HRE gehörenden Deutschen Pfandbrief Bank AG (DEPFA) Ende vergangenen Jahres rund 42 Milliarden Euro. Die zur Deckung der Pfandbriefe verwendeten Werte seien ausreichend. Die öffentlichen Pfandbriefe der DEPFA seien mit dem Höchst-Rating "AAA" versehen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen