Regulierung geschlossener Fonds denkbar
Deutsche Bundesregierung sieht den Kapitalmarkt in Deutschland "effizient reguliert"
Aber: Durchblick kaum möglich - In Deutschland mehrere hunderttausend Finanzprodukte mit höchst unterschiedlichem Risikogehalt verfügbar
(06.04.09) - Deutschland verfügt nach Ansicht der Bundesregierung über einen "effizient regulierten Kapitalmarkt". Dennoch seien bei der noch nicht abgeschlossenen Analyse der Finanzmarktkrise zahlreiche Verbesserungsmöglichkeiten festgestellt worden, berichtet die Regierung in ihrer Antwort (16/12383) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/12170).
Die Frage der Fraktion, von welchen Finanzmarktprodukten Gefahren ausgehen, kann die Regierung jedoch nicht beantworten. Zur Begründung heißt es, es seien mehrere hunderttausend Finanzprodukte mit höchst unterschiedlichem Risikogehalt verfügbar. Eine Darstellung der Gefahren, die von jedem einzelnen Produkt ausgehen könnten, sei daher nicht möglich.
Grundsätzlich sei eine Regulierung geschlossener Fonds denkbar, auch wenn die Diskussion darüber noch nicht abgeschlossen sei. Eine Regulierung geschlossener Fonds dürfe aber nicht zur Verdrängung kleiner Anbieter führen, warnt die Regierung.
Die Chancen auf Realisierung eines globalen Kreditregisters sind gesunken. Ein entsprechender Vorschlag war von der so genannten Issing-Expertengruppe gemacht worden. "Letztlich konnten jedoch nicht alle G20-Partner von dem Vorhaben überzeugt werden", schreibt die Regierung. Deutschland werde sich jedoch auch in Zukunft für die Einrichtung eines solchen Registers einsetzen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.