Versandhandel mit Arzneimitteln umstritten
FDP: "Abgabe von Arzneimitteln über Abholstellen, wie es zurzeit beispielsweise von Drogeriemärkten angeboten wird", soll unterbunden werden
Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag, den Versandhandel auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu begrenzen
(30.03.09) - Forderungen nach Einschränkungen beim Versandhandel mit Arzneimitteln stoßen bei Experten auf gegensätzliche Einschätzungen. Dies wurde am Mittwochnachmittag in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses zu zwei entsprechenden Anträgen der FDP-Fraktion (16/9752) und der Fraktion Die Linke (16/9754) deutlich.
Nach dem Willen der Freidemokraten soll die "Abgabe von Arzneimitteln über Abholstellen, wie es zurzeit beispielsweise von Drogeriemärkten angeboten wird", unterbunden werden. Laut geltender Rechtslage könne anstelle des Apothekers künftig auch ein Kioskbetreiber oder Tankwart unkontrolliert Rezepte einsammeln und bestellte Arzneimittel ausgeben, kritisiert die Fraktion. Eine sachgemäße Behandlung und Lagerung sei damit nicht gewährleistet. Deshalb müsse im Gesetz klargestellt werden, dass ein Versand von Arzneimitteln nur unmittelbar an den Endverbraucher zulässig ist, unterstreicht die FDP.
Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag, den Versandhandel auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu begrenzen. Die alarmierend hohe Zahl medikamentenabhängiger Menschen verlange nicht nach einer Erleichterung des Zugangs zu Medikamenten über den Versandhandel, sondern nach "Ausbau einer unabhängigen und umfassenden Beratung in den Apotheken", schreiben die Abgeordneten.
In der Anhörung unterstützten unter anderem der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) sowie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) die zwei Anträge. "Wir halten beide Optionen für richtig", sagte ABDA-Vertreter Lutz Tisch und bemängelte die Beratungsmöglichkeiten im Versandhandel. Der Gesetzgeber könne verfassungsrechtlich einwandfrei ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel regeln. Bei nicht verschreibungs-, aber apothekenpflichtigen Arzneimitteln sei ein Verbot der Abhol- oder "Pick-up"-Stellen erforderlich.
Für den BAH bezeichnete Andrea Schmitz beide Maßnahmen als notwendig. Die Aussicht, dass die Zahl gefälschter Arzneimittel steigen könne, sei ein Grund, die Anträge zu unterstützen.
Die BPI-Vertreterin Christine Lietz argumentierte, gegen die "Pick-up"-Stellen spreche vor allem, dass dort die Einhaltung der Regelungen zur Qualitätskontrolle und Lagerung nicht gewährleistet sei.
Dagegen sagte Katrin Kollex vom Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA), ihre Organisation halte ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel für verfassungs- und europarechtswidrig.
Ihr Kollege Christian Buse verwies darauf, dass Versandapotheken laut Stiftung Warentest nicht schlechter berieten als die "Vor-Ort"Apotheke".
Martin Danner von der BAG "Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen" nannte die Einführung des Versandhandels mit Arzneimitteln eine "wichtige Ergänzung" für chronisch Kranke und Behinderte.
Für den Verband Forschender Arzneimittelhersteller bezeichnete Ulrich Vorderwülbecke es als "fragwürdig", den Versandhandel insgesamt zurückzudrehen.
Wolfgang Kaesbach vom GKV-Spitzenverband betonte, die Krankenkassen seien für die Einführung des Versandhandels gewesen und sprächen sich dagegen aus, diesen Handel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu unterbinden. (Deutscher Bundestag: ra)
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