Opposition fordert Untersuchungsausschuss zur HRE
HRE-Desaster: Haben Finanzminister und Bundesbank durch Erlasse, Weisungen oder sonstige Handlungen die Missständen bei der Hypo Real Estate (HRE) gefördert?
Untersuchungsausschuss soll prüfen, ob die Strukturen zwischen Bundesfinanzministerium, Deutscher Bank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) geeignet waren, Reaktionen auf systemische Risiken bei der HRE angemessen sicher zu stellen?
(30.03.09) - Ein Untersuchungsausschuss soll klären, ob im Geschäftsbereich des Finanzministers und der Bundesbank durch Erlasse, Weisungen oder sonstige Handlungen zu den Missständen bei der Hypo Real Estate (HRE) beigetragen wurde. Die Einsetzung eines solchen Untersuchungsausschusses fordern Abgeordnete der Oppositionsfraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in einem Gruppenantrag (16/12130).
Der Untersuchungsausschuss soll insbesondere prüfen, ob die Strukturen zwischen Bundesfinanzministerium, Deutscher Bank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) geeignet waren, Reaktionen auf systemische Risiken bei der HRE angemessen sicher zu stellen, fordern die Antragsteller.
Zudem soll unter anderem geklärt werden, ob und inwieweit das Finanzministerium von der BaFin über den Refinanzierungsbedarf der HRE unterrichtet war, wem im Finanzministerium Berichte der BaFin bekannt geworden sind, wie hoch der Refinanzierungsbedarf der BaFin in den Berichten beziffert worden ist und welche Risiken die öffentliche Hand im Zusammenhang mit der HRE bislang eingegangen ist.
Ferner sollen Einzelaspekte in Bezug auf die Einbeziehung der Finanzholdings in die staatliche Finanzaufsicht geklärt und Fragen hinsichtlich der Erstehung der HRE durch die Abspaltung von der Hypo Vereinsbank erörtert werden.
Die Gruppeninitiative wurde am letzten Donnerstag an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen. Dort liegt bereits ein Antrag der Linksfraktion vor, der ebenfalls die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses fordert. Gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes hat der Bundestag das Recht und auf Antrag eines Viertels (153) seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Der Antrag der Oppositionsfraktionen wurde von 164 Abgeordneten unterzeichnet. (Deutscher Bundestag: ra)
Kontext (externer Link):
Video: Bundesminister Steinbrück äußert sich zur Notwendigkeit des Gesetzes
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