Finanzrahmen des SoFFin sei ausreichend


Ausfälle bei gewerblichen Immobilienkrediten und Firmenkundenkrediten: SoFFin kann sich mehr als zu einem Drittel an Banken beteiligen
Pflicht der Banken zur Teilnahme an Rekapitalisierungsmaßnahmen des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) könnte ein Mindesteigenmittelniveau im deutschen Bankensektor sichern

(27.02.09) - Die deutsche Bundesregierung rechnet im Zuge der Kreditkrise mit steigenden Ausfällen vor allem bei gewerblichen Immobilienkrediten und Firmenkundenkrediten. Dies werde zu einer weiteren Verschlechterung der Eigenkapitalbasis der Banken führen, heißt es in einer Antwort (16/12002) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (16/11810) der FDP-Fraktion.

Abschreibungen durch große Bestände an risikobehafteten Positionen und damit einhergehende Rating-Verschlechterungen würden zu steigenden Eigenmittelanforderungen führen. Die Bundesregierung prüfe, inwieweit den Banken in Deutschland Möglichkeiten zur Bilanzentlastung beziehungsweise Bilanzsäuberung gegeben werden könnten. Erst nach Abschluss dieser Prüfung sei eine Entscheidung möglich.

Eine Pflicht der Banken zur Teilnahme an Rekapitalisierungsmaßnahmen des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) könnte ein Mindesteigenmittelniveau im deutschen Bankensektor sichern, schreibt die Regierung weiter. Damit könnte das Vertrauen von Einlegern und anderen Gläubigern in die Solvenz des jeweiligen Kreditinstituts gestärkt werden.

Andererseits gebe es Nachteile wie die Auslösung eines enormen Kapitalbedarfs und den massiven Eingriff in die Freiheit der unternehmerischen Selbstbestimmung. "Insgesamt überwiegen nach Ansicht der Bundesregierung aus heutiger Sicht die genannten Nachteile die erwähnten Vorteile", heißt es in der Antwort.

Den Finanzrahmen des SoFFin hält die Regierung für ausreichend. Der maximale Rahmen für die Gewährung von Garantien in Höhe von 400 Milliarden Euro sei erst zu einem Drittel ausgeschöpft. Für die Risikoübernahme dürften Kredite bis zu 80 Milliarden Euro aufgenommen werden. Bisher sei eine Rekapitalisierung über 8,2 Milliarden Euro vorgenommen und eine weitere über 10 Milliarden Euro grundsätzlich bewilligt worden. "Der Finanzrahmen erscheint daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt als ausreichend", schreibt die Regierung.

Eine Begrenzung der Beteiligung von SoFFin an Banken auf ein Drittel des Kapitals gebe es nicht, stellt die Regierung fest. Der Vorstand einer Gesellschaft könne mit Zustimmung des Aufsichtsrates, aber ohne Zustimmung der Hauptversammlung, das Grundkapital gegen Einlagen an den Finanzmarktstabilisierungsfonds um bis zu 50 Prozent erhöhen.

Würde davon in voller Höhe Gebrauch gemacht, würde der SoFFin über ein Drittel des Grundkapitals verfügen. Für Maßnahmen unter Beteiligung der Hauptversammlung gelte diese Grenze nicht. "Insofern besteht auch keine Deckelung der Beteiligungsgrenze auf ein Drittel", stellt die Regierung fest. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen