Finanzrahmen des SoFFin sei ausreichend


Ausfälle bei gewerblichen Immobilienkrediten und Firmenkundenkrediten: SoFFin kann sich mehr als zu einem Drittel an Banken beteiligen
Pflicht der Banken zur Teilnahme an Rekapitalisierungsmaßnahmen des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) könnte ein Mindesteigenmittelniveau im deutschen Bankensektor sichern

(27.02.09) - Die deutsche Bundesregierung rechnet im Zuge der Kreditkrise mit steigenden Ausfällen vor allem bei gewerblichen Immobilienkrediten und Firmenkundenkrediten. Dies werde zu einer weiteren Verschlechterung der Eigenkapitalbasis der Banken führen, heißt es in einer Antwort (16/12002) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (16/11810) der FDP-Fraktion.

Abschreibungen durch große Bestände an risikobehafteten Positionen und damit einhergehende Rating-Verschlechterungen würden zu steigenden Eigenmittelanforderungen führen. Die Bundesregierung prüfe, inwieweit den Banken in Deutschland Möglichkeiten zur Bilanzentlastung beziehungsweise Bilanzsäuberung gegeben werden könnten. Erst nach Abschluss dieser Prüfung sei eine Entscheidung möglich.

Eine Pflicht der Banken zur Teilnahme an Rekapitalisierungsmaßnahmen des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) könnte ein Mindesteigenmittelniveau im deutschen Bankensektor sichern, schreibt die Regierung weiter. Damit könnte das Vertrauen von Einlegern und anderen Gläubigern in die Solvenz des jeweiligen Kreditinstituts gestärkt werden.

Andererseits gebe es Nachteile wie die Auslösung eines enormen Kapitalbedarfs und den massiven Eingriff in die Freiheit der unternehmerischen Selbstbestimmung. "Insgesamt überwiegen nach Ansicht der Bundesregierung aus heutiger Sicht die genannten Nachteile die erwähnten Vorteile", heißt es in der Antwort.

Den Finanzrahmen des SoFFin hält die Regierung für ausreichend. Der maximale Rahmen für die Gewährung von Garantien in Höhe von 400 Milliarden Euro sei erst zu einem Drittel ausgeschöpft. Für die Risikoübernahme dürften Kredite bis zu 80 Milliarden Euro aufgenommen werden. Bisher sei eine Rekapitalisierung über 8,2 Milliarden Euro vorgenommen und eine weitere über 10 Milliarden Euro grundsätzlich bewilligt worden. "Der Finanzrahmen erscheint daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt als ausreichend", schreibt die Regierung.

Eine Begrenzung der Beteiligung von SoFFin an Banken auf ein Drittel des Kapitals gebe es nicht, stellt die Regierung fest. Der Vorstand einer Gesellschaft könne mit Zustimmung des Aufsichtsrates, aber ohne Zustimmung der Hauptversammlung, das Grundkapital gegen Einlagen an den Finanzmarktstabilisierungsfonds um bis zu 50 Prozent erhöhen.

Würde davon in voller Höhe Gebrauch gemacht, würde der SoFFin über ein Drittel des Grundkapitals verfügen. Für Maßnahmen unter Beteiligung der Hauptversammlung gelte diese Grenze nicht. "Insofern besteht auch keine Deckelung der Beteiligungsgrenze auf ein Drittel", stellt die Regierung fest. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen