Verringerung von Bürokratiekosten aus EU-Recht
Entlastung von Kleinstunternehmen soll ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau auf europäischer Ebene sein
Bilanzierungsaufwand soll sich verringern und bestimmte Offenlegungspflichten entfallen
(27.02.09) - Die EU-Kommission hat am Donnerstag einen Vorschlag zur Entlastung von Kleinstunternehmen von bürokratischen Lasten vorgelegt. Die Mitgliedstaaten erhalten damit die Möglichkeit, diese Unternehmen von Vorgaben des EU-Bilanzrechts auszunehmen.
Der Vorschlag betrifft Kapitalgesellschaften, die zwei von drei Kriterien erfüllen: eine Bilanzsumme von weniger als 500.000 Euro, ein Jahresumsatz von weniger als einer Million Euro und eine Beschäftigtenzahl von weniger als zehn Mitarbeitern. Für diese würde sich der Bilanzierungsaufwand verringern, bestimmte Offenlegungspflichten würden entfallen. Dadurch werden voraussichtlich bis zu einer halben Million Unternehmen in Deutschland entlastet.
Staatsminister Gröhe sagte hierzu in Berlin: "Dieser Vorschlag ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, die Unternehmen in Europa von Bürokratiekosten zu entlasten. Bei der Entwicklung dieses Vorschlags haben die hochrangige Gruppe unter Vorsitz von Edmund Stoiber und das Europäische Parlament eine tragende Rolle gespielt. Für den Erfolg des EU-Aktionsprogramms ist nun entscheidend, dass die derzeitige Kommission noch in ihrer Amtszeit auch die weiteren angekündigten Vorschläge zum Bürokratieabbau vorlegt."
Mit dem laufenden EU-Aktionsprogramm zum Abbau von Verwaltungslasten zielt die EU-Kommission auf die Verringerung von Bürokratiekosten aus EU-Recht um 25 Prozent bis 2012 ab. Eine erfolgreiche Umsetzung dieses Programms ist entscheidend, um deutsche Unternehmen wirksam von Bürokratie zu entlasten.
Die Ergebnisse der deutschen Bürokratiekostenmessung sollen dies unterstreichen: Mehr als die Hälfte der Belastung der deutschen Unternehmen aus bundesrechtlich vorgeschriebenen Informationspflichten beruht auf verpflichtenden europäischen Vorgaben.
Hintergrund des Programms der Bundesregierung:
Die Bundesregierung hat sich mit ihrem Programm Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung das Ziel gesetzt, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung spürbar von Bürokratiekosten zu entlasten, die aus bundesrechtlichen Informationspflichten resultieren. Der Nationale Normenkontrollrat unterstützt die Bundesregierung bei diesem Vorhaben.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
www.bundesregierung.de/buerokratieabbau
(Deutsche Bundesregierung: ra)
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