Verstaatlichung von Banken als "ultima ratio"


Im Zuge der Finanzmarktkrise kann es in Einzelfällen erforderlich sein, ein Unternehmen des Finanzsektors vollständig, aber nur zeitweise zu verstaatlichen
Die Möglichkeit, ein Enteignungsverfahren einzuleiten, ist zeitlich beschränkt und endet am 30. Juni 2009


(05.03.09) - Unternehmen des Finanzsektors sollen verstaatlicht werden können. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktion Union und SPD (16/12100) zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes vor - "Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz" (FMStErG).

Darin heißt es, das im Oktober 2008 verabschiedete Finanzmarktstabilisierungsgesetz und die Errichtung des Finanzmarktstabilisierungsfonds hätten wesentlich zur Stabilisierung des deutsches Finanzmarktes beigetragen. Die Erfahrungen der letzten Monate hätten jedoch gezeigt, dass die beschlossenen Maßnahmen um einige Punkte ergänzt werden müssten. Die Verstaatlichung könne aber nur die ultima ratio sein.

"Sie ist nachrangig gegenüber milderen Mitteln, kommt also nur in Betracht, wenn sie für die Sicherung der Finanzmarktstabilität erforderlich ist und andere rechtlich und wirtschaftlich zumutbare Lösungen nicht mehr zur Verfügung stehen, mit denen die Finanzmarktstabilität gleichermaßen, aber auf weniger einschneidende Weise gesichert werden kann", heißt es in dem Entwurf.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Zuge der Finanzmarktkrise und früherer Krisen Staaten wie Großbritannien und Schweden die Erfahrung gemacht hätten, dass es in Einzelfällen erforderlich sein könne, ein Unternehmen des Finanzsektors vollständig, aber nur zeitweise zu verstaatlichen. "Würde die Option in einem Einzelfall als ultima ratio tatsächlich genutzt, so ist das betreffende Unternehmen, sobald es nachhaltig stabilisiert ist, wieder zu privatisieren", schreiben die Koalitionsfraktionen in dem Entwurf.

Die Möglichkeit, ein Enteignungsverfahren einzuleiten, ist zeitlich beschränkt und endet am 30. Juni 2009. Damit werde deutlich, dass die Option einer Verstaatlichung nicht auf Dauer zur Verfügung stehen solle, sondern nur zur Bewältigung der Finanzkrise zulässig sei. Die von einer Verstaatlichung betroffenen Anteilseigner sollen angemessen entschädigt werden, wobei der Verkehrswert des Unternehmens zu Grunde gelegt werden soll.

Anteilseigner können gegen eine Verstaatlichung eines Unternehmens aus dem Finanzbereich nur beim Bundesverwaltungsgericht klagen, das gleichzeitig erste und letzte Instanz ist. Im Hinblick auf die Rechtswegegarantie des Grundgesetzes gebe es keine Bedenken, denn es bestehe ein besonderes bundespolitisches Interesse an der Konzentration des Rechtsschutzes beim Bundesverwaltungsgericht.

"Die Bewältigung der Finanzkrise, die den gesamten Finanzmarkt und damit weite Teile sowohl der Wirtschaft wie der Bevölkerung bedrohen kann, ist ein solches bundespolitisches Interesse, das nicht nur rechtssicheres, sondern vor allem auch zügiges Handeln erfordert", heißt es in dem Entwurf. Die Beschränkung auf eine Instanz entspreche diesem Ziel.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass staatliche Garantien von 36 auf bis zu 60 Monate verlängert werden können. Damit erhalte der Finanzmarktstabilisierungsfonds mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Garantien. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen