Artikel 14 der REACH-Zubereitungsrichtlinie
Deutsche Bundesregierung hat keine Sicherheitsrisiken durch geänderte REACH-Sicherheitsdatenblätter
Durch die Streichung des Artikels 14 werden auf den Sicherheitsblättern bestimmte Risiken vor allem für private Verbraucher nicht mehr vollständig angegeben
(25.02.09) - Die Bundesregierung hat keine Sicherheitsbedenken hinsichtlich der Änderung der Bestimmungen für sogenannte Sicherheitsdatenblätter der Chemikalienrichtlinie REACH.
"Die Bundesregierung erachtet es angesichts des erreichten Schutzniveaus nicht als notwendig, darüber hinausgehende national weitergehende Regelungen einzuführen", erklärt die Regierung in einer Antwort (16/11849) auf eine Kleine Anfrage (16/11708) der Fraktion Die Linke.
Darin hatte die Fraktion danach gefragt, welche gesundheitlichen Folgen für Verbraucher die Streichung des Artikels 14 der REACH-Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG haben könnte.
Durch die Streichung des Artikels 14 werden auf den Sicherheitsblättern bestimmte Risiken vor allem für private Verbraucher nicht mehr vollständig angegeben.
Zur Begründung verwies die Regierung darauf, dass das Sicherheitsdatenblatt in erster Linie der Information im Beruf diene und für den Arbeits- und Umweltschutz und nicht für den privaten Endverbraucher vorgesehen sei. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.