Artikel 14 der REACH-Zubereitungsrichtlinie
Deutsche Bundesregierung hat keine Sicherheitsrisiken durch geänderte REACH-Sicherheitsdatenblätter
Durch die Streichung des Artikels 14 werden auf den Sicherheitsblättern bestimmte Risiken vor allem für private Verbraucher nicht mehr vollständig angegeben
(25.02.09) - Die Bundesregierung hat keine Sicherheitsbedenken hinsichtlich der Änderung der Bestimmungen für sogenannte Sicherheitsdatenblätter der Chemikalienrichtlinie REACH.
"Die Bundesregierung erachtet es angesichts des erreichten Schutzniveaus nicht als notwendig, darüber hinausgehende national weitergehende Regelungen einzuführen", erklärt die Regierung in einer Antwort (16/11849) auf eine Kleine Anfrage (16/11708) der Fraktion Die Linke.
Darin hatte die Fraktion danach gefragt, welche gesundheitlichen Folgen für Verbraucher die Streichung des Artikels 14 der REACH-Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG haben könnte.
Durch die Streichung des Artikels 14 werden auf den Sicherheitsblättern bestimmte Risiken vor allem für private Verbraucher nicht mehr vollständig angegeben.
Zur Begründung verwies die Regierung darauf, dass das Sicherheitsdatenblatt in erster Linie der Information im Beruf diene und für den Arbeits- und Umweltschutz und nicht für den privaten Endverbraucher vorgesehen sei. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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