Erste Phoenix-Anleger werden entschädigt
Im Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst GmbH ist nach Angaben der Deutschen Bundesregierung über erste Entschädigungen entschieden worden
Wie lange das Entschädigungsverfahren der Phoenix-Anleger noch genau dauern werde, kann die Bundesregierung nicht angeben
(19.02.09) - Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) hat bisher in 1.812 Fällen über die Entschädigung von Anlegern der "Phoenix Kapitaldienst GmbH" entschieden. In 86 Fällen sei ein Entschädigungsanspruch von 20.000 Euro festgestellt worden; in den übrigen 1726 Fällen werde es keine Entschädigung geben.
Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/11867) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/11698). Ende Februar werde die EdW mit der Auszahlung der ersten Teilentschädigungen beginnen.
Wie lange das Entschädigungsverfahren der Phoenix-Anleger noch genau dauern werde, kann die Bundesregierung nicht angeben. Es werde davon ausgegangen, dass sich Prüfung und Auszahlung der noch offenen 27.500 Schadensmeldungen über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren erstrecken würden.
Vorbemerkung der Fragesteller
"Im Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst GmbH warten die betroffenen Anleger weiterhin auf die Auszahlung der Entschädigungen. Die Mitglieder der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) wissen immer noch nicht, in welcher Höhe sie Sonderbeiträge leisten müssen.
Aufgrund eines der EdW von der KfW Bankengruppe gewährten Darlehens soll nun gemäß Auskunft der EdW eine Teilentschädigung der Anleger erfolgen. Gleichzeitig werden Anleger von den zuständigen Finanzämtern angeschrieben und zur Versteuerung auch von Scheingewinnen aufgefordert, obwohl sie bisher keine Zahlungen erhalten haben."
(Deutsche Bundesregierung: FDP: ra
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>