Probleme im sozialhilferechtlichen Vertragsrecht


Gesetzentwurf des Bundesrates: Vergütungssystem in der Sozialhilfe ändern
Derzeitige gesetzlichen Regelungen geben den Sozialhilfeträgern keine effektive Möglichkeit, zu prüfen, ob die versprochene Leistung nach Inhalt, Umfang und Qualität tatsächlich erbracht worden ist


(26.01.11) - Im Bereich der Sozialhilfe soll das Vergütungssystem transparenter und nachvollziehbarer werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesrates hervor (17/4405), in dem Änderungen im Vertragsrecht der Sozialhilfe skizziert werden. Danach soll das Sozialgesetzbuch Zwölf künftig unter anderem möglich machen, dass Vertragsverletzungen in dem Bereich besser sanktioniert werden können.

Hintergrund der Initiative ist die so genannte Maseratiaffäre bei der Treberhilfe Berlin. Diese war im Frühjahr 2010 durch überhöhte Gehaltszahlungen an ihren Geschäftsführer und wegen dessen Maserati-Dienstwagen in die Kritik geraten. Die Affäre habe "verschiedene systematische Probleme im Bereich des sozialhilferechtlichen Vertragsrechts deutlich werden lassen", heißt es in dem Gesetzentwurf.

Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen geben den Sozialhilfeträgern keine effektive Möglichkeit, zu prüfen, ob die versprochene Leistung nach Inhalt, Umfang und Qualität tatsächlich erbracht worden ist, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Zudem fehle die Grundlage für mögliche finanzielle Sanktionen.

Soweit den Trägern der Sozialhilfe in den betreffenden Einrichtungen eine effektivere Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung ermöglicht werden soll, begrüße die Deutsche Bundesregierung das Gesetzgebungsvorhaben, heißt es in ihrer Stellungnahme.

Die vorgeschlagenen Änderungen erreichten aber "nur zum Teil das angestrebte Ziel und führen nur zum Teil zur gewünschten Rechtssicherheit, da neue Fragen aufgeworfen werden, aber unbeantwortet bleiben", heißt es weiter. Es werde insbesondere auch eine Harmonisierung mit den Vorschriften der sozialen Pflegeversicherung zu prüfen sein. Die Bundesregierung werde das Anliegen des Bundesrates "bei einer in zeitlicher und fachlicher Sicht geeigneten Gelegenheit aufgreifen". (Deutscher Bundesrat: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen