Selbstbestimmung der Verbraucher
Deutsche Bundesregierung setzt auf Eigenverantwortung der Verbraucher
Konzept zur Stärkung der Forschung für die Verbraucherpolitik soll in diesem Jahr vorgestellt werden
(26.01.11) - Die Verbraucherpolitik der Deutschen Bundesregierung zielt darauf ab: "Sicherheit und Selbstbestimmung der Verbraucher zu gewährleisten, damit sie ihren Konsum eigenverantwortlich gestalten können."
Das geht aus einer Antwort (17/4354) der Bundesregierung hervor an die SPD-Fraktion hervor, die in einer Kleinen Anfrage (17/4260) zur Umsetzung des Verbraucherchecks in der Gesetzgebung unter anderem gefragt hatte, welches Verbraucherbild die Regierung bei der Formulierung ihrer Politik zugrunde lege.
Die Bundesregierung hat sich in der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien selbst verpflichtet, bei der Entwicklung von Regulierungsvorschlägen die Auswirkungen eines Gesetzes auf die Verbraucher zu prüfen und die voraussichtlichen Folgen in ihren Entwürfen darzustellen.
Sie hält eine Stärkung der Forschung für die Verbraucherpolitik erforderlich und bereitet durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Ernährung ein Konzept zur Stärkung der Forschung für die Verbraucherpolitik vor, dass in diesem Jahr vorgestellt werden soll. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).