Selbstbestimmung der Verbraucher


Deutsche Bundesregierung setzt auf Eigenverantwortung der Verbraucher
Konzept zur Stärkung der Forschung für die Verbraucherpolitik soll in diesem Jahr vorgestellt werden


(26.01.11) - Die Verbraucherpolitik der Deutschen Bundesregierung zielt darauf ab: "Sicherheit und Selbstbestimmung der Verbraucher zu gewährleisten, damit sie ihren Konsum eigenverantwortlich gestalten können."

Das geht aus einer Antwort (17/4354) der Bundesregierung hervor an die SPD-Fraktion hervor, die in einer Kleinen Anfrage (17/4260) zur Umsetzung des Verbraucherchecks in der Gesetzgebung unter anderem gefragt hatte, welches Verbraucherbild die Regierung bei der Formulierung ihrer Politik zugrunde lege.

Die Bundesregierung hat sich in der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien selbst verpflichtet, bei der Entwicklung von Regulierungsvorschlägen die Auswirkungen eines Gesetzes auf die Verbraucher zu prüfen und die voraussichtlichen Folgen in ihren Entwürfen darzustellen.

Sie hält eine Stärkung der Forschung für die Verbraucherpolitik erforderlich und bereitet durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Ernährung ein Konzept zur Stärkung der Forschung für die Verbraucherpolitik vor, dass in diesem Jahr vorgestellt werden soll. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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