Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot


Menschenrecht auf Barrierefreiheit umsetzen: Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit verpflichten
Umfassende Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen ist eine Grundvoraussetzung für die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft, die allen Menschen mit und ohne Behinderungen gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht



Die Privatwirtschaft soll nach dem Willen der Linken zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Das fordert die Fraktion in einem entsprechenden Antrag (19/1342). Die Bundesregierung soll demnach unter anderem einen Gesetzentwurf vorlegen, der verbindliche Regelungen in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), in das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), in das Bau-, Verkehrs- und Vergaberecht des Bundes sowie in alle ebenfalls betroffenen Gesetze aufnimmt. Außerdem sollen öffentliche Investitionen und Fördergelder an Vorgaben der Barrierefreiheit gebunden sein.

Die Linken wollen vom Bundestag festgestellt wissen:
Die Schaffung umfassender Barrierefreiheit ist eine der zentralen Forderungen der seit dem 26.03.2009 rechtsverbindlichen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK). Im Mittelpunkt stehen dabei Artikel 2, 3, 4 und 9 der UN-BRK. Menschen mit Beeinträchtigungen werden im alltäglichen Leben aber immer noch an der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aufgrund vielfältiger Barrieren behindert. Dabei geht es um bauliche, kommunikative und kognitive Barrieren. Umfassende Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen ist eine Grundvoraussetzung für die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft, die allen Menschen mit und ohne Behinderungen gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht. Auch für andere Menschen – für Ältere sowie Mütter und Väter mit Kinderwagen – ist eine Welt ohne Barrieren notwendig oder zumindest sehr hilfreich.

Leider wurden private Anbieter von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen im Rahmen der Überarbeitung des Behindertengleichstellungsrechts im Jahr 2016 nur marginal in die neuen Regelungen einbezogen. Dies wurde von den Expertinnen und Experten in eigener Sache, vom Deutschen Behindertenrat (DBR), von vielen Selbstvertretungsorganisationen und Verbänden der Menschen mit Behinderungen, von Sozialverbänden sowie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in ihren Stellungnahmen scharf kritisiert. Auch fanden zahlreiche Protestaktionen statt. Dies alles wurde leider von der Bundesregierung und von der Mehrheit im Bundestag ignoriert.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz enthält zwar ein zivilrechtliches Benachteiligungsverbot; die Reichweite dieser Verpflichtung von privaten Anbietern ist aber nicht ausreichend. Aber gerade im privaten Bereich spielt sich ein sehr großer Teil des realen Lebens ab: Beispielsweise beim Besuch von Kinos, Theatern, Gaststätten, Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen oder von unzugänglichen Homepages treffen viele Menschen mit Behinderungen oft auf unüberwindbare Barrieren.

Hierbei reicht es nicht aus, dass die Gebäude des Bundes barrierefrei gestaltet werden sollen. Der DBR hat seine Forderungen zur Wahl des 19. Deutschen Bundestages erneut bekräftigt. Eine ausdrückliche Verpflichtung der Privatwirtschaft ist überfällig, da die Vergangenheit gezeigt hat, dass die Politik der Freiwilligkeit nur ungenügende Fortschritte erzielen kann. Verstärkte finanzielle Förderung des Bundes sollte ergriffen werden, um die privaten Anbieter von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen bei der Schaffung von Barrierefreiheit zu unterstützen.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 03.04.18
Newsletterlauf: 16.05.18



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