Predictive Policing in Deutschland
Predictive Policing bei Bundesbehörden: Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt?
Der Einsatz softwaregestützter Prognosetechnologien im Rahmen der Verbrechensvorhersage ("Predictive Policing") spielt eine wachsende Rolle in der Arbeit deutscher Polizeibehörden
Den Einsatz softwaregestützter Prognosetechnologien im Rahmen der Verbrechensvorhersage ("Predictive Policing") thematisiert die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/1234). Darin erkundigt sie sich, ob Sicherheitsbehörden des Bundes softwaregestützte Prognosetechnologien verwenden oder den Einsatz solcher Technologien erwägen. Auch wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, inwieweit die Bundesregierung "die Erfassung und Analyse personenbezogener Daten im Bereich des Predictive Policings für vereinbar mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung" hält.
Vorbemerkungen der FDP:
Der Einsatz softwaregestützter Prognosetechnologien im Rahmen der Verbrechensvorhersage ("Predictive Policing") spielt eine wachsende Rolle in der Arbeit deutscher Polizeibehörden. Ein Schwerpunkt der Nutzung entsprechender Prognosesoftware lag bis dato insbesondere im Bereich des Wohnungseinbruchsdiebstahls. Die Landeskriminalämter (LKA) in Bayern und Baden-Württemberg nutzen die kommerzielle Prognosesoftware "PreCobs" (Pre Crime Observation System), während die Landeskriminalämter in Berlin, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen mit selbst erstellten Systemen arbeiten.
Hessen setzt seine Prognosesoftware "KLB-operativ" mittlerweile im gesamten Bundesland ein. Das LKA Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, das Programm "Skala" ab 2018 landesweit zu nutzen. Die Vorhersagesoftwares stützen sich dabei auf kriminologische Theorien, denen zufolge einschlägige Deliktsbegehungen bestimmte Muster aufweisen. Die spezielle Datenanalysesoftware soll anhand der Kerndaten vergangener Straftaten bestimmen, mit welcher Wahrscheinlichkeit es an bestimmten Orten und Zeiten zu Folgetaten kommt, und ein präventives Einschreiten der Polizei ermöglichen.
Seinen Ursprung hat der Ansatz des Predictive Policing in den USA, wo er mittlerweile für verschiedene Deliktsbereiche angewendet wird. Hier werden auch mithilfe des Sammelns von personenbezogenen Daten Risikoprofile einzelner Personen erstellt und in Gefährderlisten, sogenannten Heat Lists, zusammengefasst (vgl. Singlstein, NStZ 2018, 1 (2)). Medienberichten zufolge erwägen verschiedene Bundesländer wie Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen aber die Ausweitung auf andere Deliktsbereiche wie Kfz-Diebstähle, Raub und Gewerbeeinbrüche.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 04.04.18
Newsletterlauf: 22.05.18
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