Umstrittenes Versandhandelsverbot
Der EuGH hatte entschieden, dass die in Deutschland geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente die ausländischen Versandapotheken benachteiligt
Nur rund 150 der zum Ende des Jahres 2017 insgesamt 19.748 Apotheken in Deutschland betreiben selbst einen "ernstzunehmenden Versandhandel"
Ob das im Koalitionsvertrag enthaltene Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Medikamente umgesetzt wird, ist offenbar noch unklar. In der Antwort (19/1414) der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1127) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heißt es: "Der Meinungsbildungsprozess über die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung ist zu diesem Punkt noch nicht abgeschlossen."
Grundlage für die Meinungsbildung sei die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Oktober 2016. Der EuGH hatte entschieden, dass die in Deutschland geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente die ausländischen Versandapotheken benachteiligt und daher gegen EU-Recht verstößt. So werde ausländischen Apotheken über die Festpreise der Zugang zum deutschen Markt erschwert. Dieses Handelshemmnis sei nicht gerechtfertigt.
Eine mögliche Konsequenz aus dem Urteil wäre neben einem Versandhandelsverbot die Aufhebung der Preisbindung auch für rezeptpflichtige Arzneimittel.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, betreiben nur rund 150 der zum Ende des Jahres 2017 insgesamt 19.748 Apotheken in Deutschland selbst einen "ernstzunehmenden Versandhandel". Demnach verfügen 3.620 Apotheken über eine Versandhandelserlaubnis. Davon haben 1.272 Apotheken den Internethandel angezeigt. Nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken (BVDVA) erwirtschaften die Apotheken nur ein bis zwei Prozent des Umsatzes mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch den Versand dieser Medikamente. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 04.04.18
Newsletterlauf: 23.05.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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