Linke drängt auf Finanztransaktionsteuer


Compliance im Finanzwesen: Finanztransaktionsteuer ist laut Fraktion Die Linke ein Regulierungsinstrument, um die Finanzmärkte in die Schranken zu weisen
Erfasst werden müsse der Handel mit Aktien, Anleihen und Derivaten und perspektivisch auch Devisen



Die Fraktion Die Linke drängt auf Einführung einer Finanztransaktionsteuer. In einem Antrag (19/4886) wird die Bundesregierung aufgefordert, der Einführung dieser neuen Steuer "höchste Priorität" einzuräumen. Die Regierung soll darauf hinwirken, dass die politischen Verhandlungen im Rahmen des EU-Verfahrens der Verstärkten Zusammenarbeit in den nächsten sechs Monaten erfolgreich abgeschlossen werden. Sollte dies im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit nicht gelingen, soll eine umfassende Finanztransaktionsteuer auf den Aktien-, Anleihen- und Derivatehandel im Rahmen einer zwischenstaatlichen Zusammenarbeit eingeführt werden, "verbunden mit der Bereitschaft, die Steuer notfalls auch im nationalen Alleingang einführen zu wollen".

Der Finanzsektor müsse an den Kosten der Finanzkrise beteiligt werden, verlangt die Fraktion Die Linke und erinnert an einen früheren Beschluss des Bundestages von 2012, in dem eine Besteuerung von Finanzmärkten beschlossen worden war, um die Kosten der Finanzkrise zu bewältigen und den Finanzsektor an den Kosten der Bewältigung zu beteiligen. Dazu sei es jedoch nie gekommen. "Durch die verschleppten Verhandlungen auf europäischer Ebene gingen dem Bundeshaushalt seit 2010 Einnahmen von circa 150 Milliarden Euro verloren", rechnet die Fraktion Die Linke vor.

Die Fraktion verlangt, die Steuer möglichst breit anzulegen. Erfasst werden müsse der Handel mit Aktien, Anleihen und Derivaten und perspektivisch auch Devisen. Ohne Anleihen und Derivate ginge nicht nur ein Teil der Bemessungsgrundlage verloren, sondern es würden auch Umgehungsstrategien möglich. Außerdem sei eine Besteuerung von Derivaten wichtig, da sie besonders häufig für spekulative Zwecke eingesetzt werden würden. Eine Beschränkung der Steuer auf Aktien wie in Großbritannien oder Frankreich würde keinerlei Mehrwert gegenüber existierenden nationalen Steuervarianten bringen.

"Die Finanztransaktionsteuer ist ein Regulierungsinstrument, um die Finanzmärkte in die Schranken zu weisen. Sie drängt kurzfristige Spekulationen zurück und belastet langwierige Investitionen kaum", heißt es in dem Antrag. Unter Berufung auf Schätzungen wird das mögliche jährliche Aufkommen durch diese Steuer allein in Deutschland auf 18 Milliarden Euro beziffert. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 30.10.18
Newsletterlauf: 05.12.18



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen