Linke drängt auf Finanztransaktionsteuer


Compliance im Finanzwesen: Finanztransaktionsteuer ist laut Fraktion Die Linke ein Regulierungsinstrument, um die Finanzmärkte in die Schranken zu weisen
Erfasst werden müsse der Handel mit Aktien, Anleihen und Derivaten und perspektivisch auch Devisen



Die Fraktion Die Linke drängt auf Einführung einer Finanztransaktionsteuer. In einem Antrag (19/4886) wird die Bundesregierung aufgefordert, der Einführung dieser neuen Steuer "höchste Priorität" einzuräumen. Die Regierung soll darauf hinwirken, dass die politischen Verhandlungen im Rahmen des EU-Verfahrens der Verstärkten Zusammenarbeit in den nächsten sechs Monaten erfolgreich abgeschlossen werden. Sollte dies im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit nicht gelingen, soll eine umfassende Finanztransaktionsteuer auf den Aktien-, Anleihen- und Derivatehandel im Rahmen einer zwischenstaatlichen Zusammenarbeit eingeführt werden, "verbunden mit der Bereitschaft, die Steuer notfalls auch im nationalen Alleingang einführen zu wollen".

Der Finanzsektor müsse an den Kosten der Finanzkrise beteiligt werden, verlangt die Fraktion Die Linke und erinnert an einen früheren Beschluss des Bundestages von 2012, in dem eine Besteuerung von Finanzmärkten beschlossen worden war, um die Kosten der Finanzkrise zu bewältigen und den Finanzsektor an den Kosten der Bewältigung zu beteiligen. Dazu sei es jedoch nie gekommen. "Durch die verschleppten Verhandlungen auf europäischer Ebene gingen dem Bundeshaushalt seit 2010 Einnahmen von circa 150 Milliarden Euro verloren", rechnet die Fraktion Die Linke vor.

Die Fraktion verlangt, die Steuer möglichst breit anzulegen. Erfasst werden müsse der Handel mit Aktien, Anleihen und Derivaten und perspektivisch auch Devisen. Ohne Anleihen und Derivate ginge nicht nur ein Teil der Bemessungsgrundlage verloren, sondern es würden auch Umgehungsstrategien möglich. Außerdem sei eine Besteuerung von Derivaten wichtig, da sie besonders häufig für spekulative Zwecke eingesetzt werden würden. Eine Beschränkung der Steuer auf Aktien wie in Großbritannien oder Frankreich würde keinerlei Mehrwert gegenüber existierenden nationalen Steuervarianten bringen.

"Die Finanztransaktionsteuer ist ein Regulierungsinstrument, um die Finanzmärkte in die Schranken zu weisen. Sie drängt kurzfristige Spekulationen zurück und belastet langwierige Investitionen kaum", heißt es in dem Antrag. Unter Berufung auf Schätzungen wird das mögliche jährliche Aufkommen durch diese Steuer allein in Deutschland auf 18 Milliarden Euro beziffert. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 30.10.18
Newsletterlauf: 05.12.18



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen