FDP-Fraktion will Soli-Gesetz aufheben
FDP: Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf einzubringen, der das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 zum 1. Januar 2020 aufhebt
Einen Fortbestand des Solidaritätszuschlags hält die FDP-Fraktion für einen Verstoß gegen das Grundgesetz
Die FDP-Fraktion verlangt die ersatzlose Abschaffung des Solidaritätszuschlages zum 1. Januar 2020. In einem Antrag (19/4854) heißt es: "Die Politik hat den Menschen in Deutschland zugesagt, den Solidaritätszuschlag nur vorübergehend zu erheben, um die Kraftanstrengung Deutsche Einheit zu bewältigen." Wer den Soli über das Jahr 2020 hinaus erheben wolle, breche ein zentrales Versprechen der Politik an die Menschen im vereinigten Deutschland, beschädige das Vertrauen in die Verlässlichkeit von demokratischer Politik insgesamt und schade der politischen und demokratischen Kultur.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf einzubringen, der das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 zum 1. Januar 2020 aufhebt. Das unbefristete Solidaritätszuschlaggesetz 1995 sei mit der Begründung erlassen worden, dass es zur Finanzierung der Vollendung der Einheit als "finanzielles Opfer" unausweichlich und mittelfristig zu überprüfen sei. "Der zur Vollendung der deutschen Einheit aufgelegte Solidarpakt II läuft 2019 aus, so dass auch die Legitimation des Solidaritätszuschlaggesetzes spätestens zu diesem Zeitpunkt wegfällt. Da das Solidaritätszuschlagsgesetz in dieser Hinsicht jedoch nicht zeitlich befristet wurde, muss es durch einen gesonderten gesetzgeberischen Akt aufgehoben werden", stellt die FDP-Fraktion fest.
Einen Fortbestand des Solidaritätszuschlags hält die FDP-Fraktion für einen Verstoß gegen das Grundgesetz, da der Zuschlag als sogenannte Ergänzungsabgabe gegenüber der regulären Besteuerung Ausnahmecharakter besitze und dementsprechend nicht dauerhaft, sondern nur zur Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen erhoben werden dürfe. "Das ,Sonderopfer Soli' wurde mit der Finanzierungsnotwendigkeit der Vollendung der Deutschen Einheit begründet, und dieses Ziel ist spätestens mit Auslaufen des Solidarpaktes II eindeutig erreicht worden", schreiben die Abgeordneten. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 30.10.18
Newsletterlauf: 05.12.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
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