FDP setzt auf Emissionshandel
FDP: Das Ziel der Bundesregierung, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken, ist nicht mehr zu erreichen
"Auch die Reduktion in der Energiewirtschaft blieb trotz des enormen Ausbaus erneuerbarer Energien mit sieben Prozent ebenso hinter den Erwartungen zurück wie in der Industrie, in der das Niveau in diesem Zeitraum nahezu konstant blieb"
Die FDP will in der Klimapolitik vor allem auf den europäischen Emissionshandel (EU-ETS) setzen. Damit sei eine "zielgenaue Begrenzung" der Emissionen bei einer Minimierung der Kosten möglich. In einem Antrag (19/821) fordert die Fraktion daher, bis Ende 2019 den Verkehrssektor zumindest national in den Emissionshandel einzubeziehen. Auch die Einbeziehung des Wärmesektors solle schnellstmöglich geprüft und umgesetzt werden.
Die Deutsche Bundesregierung soll nach Willen der Fraktion zudem darauf hinwirken, EU-weit Emittenten aus insbesondere diesen Sektoren in den EU-ETS zu integrieren. Regionale Handelssysteme sollen zudem zu einem globalen Handelssystem verbunden werden.
Die FDP begründet ihre Vorschläge mit einer grundlegenden Kritik der bisherigen Klimapolitik in Deutschland. Der bisher beschrittene Weg habe Deutschland in eine "klimapolitische Sackgasse" geführt. Das Klimaziel 2020 sei daher nicht mehr zu erreichen, argumentieren die Liberalen. "Rasche Reformen" seien daher nötig, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens einzuhalten. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 24.02.18
Newsletterlauf: 12.04.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).