Grüne wollen verbindliches Lobbyregister


Lobbytätigkeit im politischen Bereich müsse für die Öffentlichkeit transparent sein und nach klar definierten Regeln erfolgen
Lobbyisten, die die im Gesetz vorgesehenen Rechte in Anspruch nehmen wollen, müssen sich nach Willen der Grünen in einem Register registrieren lassen



Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf die Einführung eines verbindlichen Lobbyregisters. In einem entsprechenden Antrag (19/836) verweist die Fraktion darauf, dass der Austausch von Politik und Interessenvertretern für eine funktionierende Demokratie wichtig sei und Lobbyisten wichtige Erfahrungen aus ihrer Praxis in die politische Meinungsbildung einbrächten. Die Lobbytätigkeit müsse indes im politischen Bereich für die Öffentlichkeit transparent sein und nach klar definierten Regeln erfolgen.

In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines verbindlichen öffentlichen Registers für Interessenvertreter vorzulegen, in dem die Tätigkeit von im Bereich von Bundesregierung und Bundestag tätigen Lobbyisten erfasst werden soll. Danach sollen sich Lobbyisten, die die im Gesetz vorgesehenen Rechte in Anspruch nehmen wollen, im Register registrieren lassen müssen. Bei der Definition des Begriffs der registrierungspflichtigen Lobbyisten "sollte die Absicht, Entscheidungen und Abläufe der Exekutive und Legislative im Sinne der Auftraggeberinnen und Auftraggeber zu beeinflussen, das entscheidende Kriterium sein". Lobbyisten, deren Tätigkeit einen bestimmten zeitlichen und finanziellen Aufwand nicht übersteigt, sollen laut Vorlage nicht registrierungspflichtig sein, sich aber freiwillig registrieren lassen können.

Der Zugang zu Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden und jede Kontaktaufnahme zu deren Personal soll Lobbyisten, sofern eine Lobbytätigkeit beabsichtigt ist, nur nach einer Registrierung möglich sein, ebenso die Ausgabe von Hausausweisen für den Bundestag an Lobbyisten. An Anhörungen und vergleichbaren Veranstaltungen des Bundestages sollen nur registrierte Lobbyisten teilnehmen dürfen, wenn sie als Auskunftsperson angehört werden sollen.

In das Register aufgenommen werden sollen nach dem Willen der Fraktion unter anderem Daten zu den Arbeit- beziehungsweise Auftraggebern von Lobbyisten wie etwa Unternehmen oder Verbände, Daten zu den handelnden Lobbyisten und Daten zu den finanziellen Aufwendungen, die sie beziehungsweise hinter ihnen stehende Unternehmen, Vereinigungen und sonstige Institutionen in die Interessenvertretung investieren. Jeder Bürger soll dem Antrag zufolge das Recht auf kostenlose Einsichtnahme in das Register haben, das vom Bundestagspräsidenten geführt und zumindest im Internet veröffentlicht werden soll.

Zudem macht sich die Fraktion in der Vorlage für einen sogenannten legislativen Fußabdruck stark. Danach soll eine Beeinflussung durch Lobbyisten bei Vorlagen der Exekutive, die wie etwa Gesetzentwürfe für den Bundestag bestimmt sind , dokumentiert und für den weiteren Beratungsprozess transparent gemacht werden. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 24.02.18
Newsletterlauf: 12.04.18



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen