Zertifizierung von Digitalfunkgeräten


Im Digitalfunk BOS dürfen nur Endgeräte verwendet werden, die hierfür von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) als geeignet zertifiziert wurden
Bundesregierung: Derzeit fänden Vertragsverhandlungen unter Federführung des BMWi mit Sepura/Hytera über den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags statt, der das außenwirtschaftsrechtliche Investitionsprüfverfahren abschließen solle




Die Zertifizierung von Digitalfunkgeräten ist Thema der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/715) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/536). Wie die Abgeordneten darin ausführten, stellt die Umstellung des Funkverkehrs von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben von Analogfunk auf Digitalfunk "einen wesentlichen Teil des Modernisierungsvorhabens dieser Einrichtungen dar". In Sachsen und Thüringen seien Feuerwehren, Polizei- und Rettungskräfte mit neuen Funkgeräten des Herstellers Sepura ausgerüstet worden. Durch den Verkauf des britischen Unternehmens an das chinesische Unternehmen Hytera "wurde der Ankauf nun bis auf weiteres gestoppt, da die Geräte des Herstellers ihre Zertifizierung für den Sicherheitsgebrauch verloren hätten".

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung darauf, dass im Digitalfunk BOS nur Endgeräte verwendet werden dürften, die hierfür von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) als geeignet zertifiziert wurden. Die Zertifikate gelten laut Vorlage grundsätzlich unbefristet. Es sei bisher auch kein Zertifikat von der BDBOS aufgehoben worden. Bereits in der Vergangenheit zertifizierte Endgeräte der Firma Sepura könnten grundsätzlich weiter verwendet werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eröffnete Anfang Mai 2017 auf Bitten des Bundesinnenministeriums ein außenwirtschaftsrechtliches Investitionsprüfungsverfahren auf Grund von Sicherheitsbedenken im Digitalfunk BOS, wie die Regierung ferner ausführt. Derzeit fänden Vertragsverhandlungen unter Federführung des BMWi mit Sepura/Hytera über den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags statt, der das außenwirtschaftsrechtliche Investitionsprüfverfahren abschließen solle.

Bisher sind der Antwort zufolge bereits 56 Zertifizierungsverfahren für Endgeräte der Firma Sepura vollständig abgeschlossen worden. Seit Abschluss des Erwerbs der Sepura Deutschland GmbH durch die Firma Hytera im Mai 2017 seien weitere drei Zertifikate für drei Sepura-Endgeräte erlassen worden unter der aufschiebenden Bedingung, dass zur Beendigung des Investitionsprüfungsverfahrens "bezüglich des Erwerbs der Sepura Deutschland GmbH durch die Hytera Communications Corporation Limited zwischen den Erwerbsparteien einschließlich deren Erwerbszwischengesellschaften" und der Bundesrepublik ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit Deutschlands bis zum 31. Dezember 2017 abgeschlossen werden wird". Diese Bedingung sei jedoch nicht erfüllt worden, die Vertragsverhandlungen dauerten noch an, heißt es in der Vorlage weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 23.02.18
Newsletterlauf: 06.04.18



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen