Experten begrüßen Sozialplan für Brexit


Brexit: Gesetzentwurf sieht vor, dass Personen, die vor dem Austritt in der deutschen gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherung versichert waren, nicht allein wegen des Austritts ihren Versicherungsstatus verlieren
Horst Armbrüster von der Bundesagentur für Arbeit (BA) betonte, der Entwurf biete genügend Rechtssicherheit für die Arbeitsagenturen



Die von der Deutschen Bundesregierung geplanten Übergangsregelungen für die Sozialversicherungen im Falle eines ungeordneten Brexit werden von Experten begrüßt. Das ist das Ergebnis einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Gegenstand der Anhörung war ein Gesetzentwurf (19/7376) der Bundesregierung, der britische und deutsche Bürger vor Nachteilen in ihrer sozialen Absicherung schützen soll, falls Großbritannien am 30. März 2019 ohne Austrittsabkommen aus der EU austritt.

Der Gesetzentwurf sieht deshalb unter anderem vor, dass Personen, die vor dem Austritt in der deutschen gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherung versichert waren, nicht allein wegen des Austritts ihren Versicherungsstatus verlieren. In der Rentenversicherung soll die Versicherungspflicht oder die Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung in den ersten fünf Jahren nach dem Austritt bestehen bleiben. Auszubildende sollen auch nach dem Austritt für einen in Großbritannien bereits vorher begonnenen Ausbildungsabschnitt gegebenenfalls noch bis zu dessen Abschluss Leistungen nach dem BAföG erhalten. Auch auf Einbürgerungsverfahren soll sich ein No-Deal-Austritt Großbritanniens nicht negativ auswirken.

Für die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sagte Hanna Schöls, die BDA sei zufrieden mit dem Entwurf, sehe aber durchaus noch weitere Fragen, die dringend gelöst werden müssten. Die internationale Mobilität von Lernenden nach Großbritannien müsse auch über die Änderungen beim BAFöG hinaus gesichert werden, so die BDA in ihrer Stellungnahme. Johannes M. Eisenbarth vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bezeichnete den Entwurf ebenfalls als sachgerecht, auch wenn punktuell noch Änderungsbedarf bestehe.

Horst Armbrüster von der Bundesagentur für Arbeit (BA) betonte, der Entwurf biete genügend Rechtssicherheit für die Arbeitsagenturen. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Professor für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht, verwies darauf, dass der Entwurf das bestehende System nicht vollständig ersetzen könne. Er setze schlicht um, was derzeit möglich ist, so Steinmeyer. David Hole, für den Verein British in Germany eingeladen, schreibt in seiner Stellungnahme: "Wir sind für das Engagement der Bundesregierung und der betroffenen Behörden in dieser bedauerlichen Angelegenheit sehr dankbar." (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 10.03.19
Newsletterlauf: 15.04.19



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