Kein Recht auf Vorlage von Akten


Nachfragen zu internen Berichten der Bundesregierung über Missstände in der Financial Intelligence Unit (FIU)
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (engl. Financial Intelligence Unit, kurz: FIU) ist eine Spezialbehörde des Bundes, die 2001 geschaffen wurde, um Geldwäsche, organisierte Kriminalität und die Finanzierung von Terrorismus effizienter zu bekämpfen



Das parlamentarische Auskunftsrecht erstreckt sich nicht auf die Vorlage von Akten oder anderen Dokumenten. Dies stellt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7575) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7305) fest, die Nachfragen zu internen Berichten der Bundesregierung über Missstände in der Financial Intelligence Unit (FIU) gestellt hatte. Dem Bundestag sei ein Aktenvorlagerecht gegenüber der Bundesregierung nur auf Grundlage spezifischer Ermächtigungsgrundlagen eingeräumt, so etwa den Untersuchungsausschüssen, dem Petitionsausschuss, dem Wehrbeauftragten des Bundestages und dem Wahlprüfungsausschuss.

Ein darüber hinausgehendes Aktenvorlagerecht des Bundestages gegenüber der Bundesregierung bestehen nicht. Das sei ständige Staatspraxis. Weiter heißt es in der Antwort: "Es entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung, ob und - wenn ja - auf welche Weise interne Dokumente über Missstände in der FIU der Presse zugänglich gemacht worden sind. Eine autorisierte Herausgabe der in Rede stehenden Dokumente auf eine offizielle Presseanfrage hat nicht stattgefunden."

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (engl. Financial Intelligence Unit, kurz: FIU) ist eine Spezialbehörde des Bundes, die 2001 geschaffen wurde, um Geldwäsche, organisierte Kriminalität und die Finanzierung von Terrorismus effizienter zu bekämpfen.

Seitdem die FIU im Juni 2017 im Rahmen der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie an neue Vorgaben angepasst wurde, sind dort eklatante Missstände aufgetreten. So waren bis vor wenigen Monaten mehr als 31 000 Verdachtsanzeigen nicht bearbeitet (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1556).

Am 28. September 2018 wurden in interne kritische Berichte des Bundeskriminalamtes sowie der FIU zu den Missständen in der Spezialbehörde zitiert.

Die Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag hat sich wiederholt und über längere Zeit an das Bundesministerium der Finanzen mit der Bitte um Einsichtnahme bzw. Vorlage dieser Berichte gewandt. Der Deutsche Bundestag bekam erst acht Wochen nach erstmaliger Einbringung der Bitte eine Antwort der Bundesregierung. Obwohl die Behörden, die diese Berichte erarbeitet haben, der Bundesregierung unmittelbar unterstellt sind, wurde mit Schreiben vom 23. November 2018 (Ausschussdrucksache 19(7)138) dem zuständigen Finanzausschuss, die Einsichtnahme bzw. Vorlage verwehrt. Eine transparente Aufklärung der Missstände wird damit aus Sicht der Fragesteller erschwert.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 10.03.19
Newsletterlauf: 15.04.19


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