Monopolkommission legt Gutachten vor


Aurubis darf restliche Anteile an Deutsche Gießdraht übernehmen
Durch die vollständige Übernahme der Produktion der Deutsche Gießdraht wird mit Codelco ein naher Wettbewerber von Aurubis entfallen



Die Monopolkommission hat mit Blick auf das Online-Angebot öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten eine präzisere Definition des publizistischen Auftrags empfohlen. Dies sei notwendig, um den Anforderungen an einen wirksamen und diskriminierungsfreien Schutz des unverfälschten Wettbewerbs und der privaten Marktteilnehmer Rechnung zu tragen, schreibt die Kommission in ihrem von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten 22. Hauptgutachten (19/3300).

Der Auftrag müsse so klar definiert sein, dass die privaten Wettbewerber der Rundfunkanstalten ihre Tätigkeiten planen könnten und die Behörden diesen Wettbewerb kontrollieren könnten. Die Kommission rät weiter dazu, private Anbieter in die Auftragsdefinition einzubeziehen. Sie sieht auch bei jüngeren Entwicklungen und Beschlüssen, die etwa aus Einigungen der Ministerpräsidenten hervorgingen, die Gefahr, dass private Akteure verdrängt werden.

Die Kommission hatte sich in ihrem Gutachten gesondert den Entwicklungen im Bereich audiovisueller Medien gewidmet. Grundsätzlich geht sie davon aus, dass der Markteintritt zahlreicher neuer Anbieter in dem Bereich die Meinungsvielfalt stärkt. Die Regulierungsbestimmungen seien allerdings nicht auf der Höhe der Zeit, in der Tendenz gebe es Deregulierungsbedarf.

In dem Hauptgutachten geht die Monopolkommission zudem auf die Konzentrationsentwicklung und die Arbeit von Kartellbehörden ein sowie auf aktuelle wettbewerbspolitische Themen. So beschreiben die Experten etwa die Problematik von Preisalgorithmen und die damit verbundenen Herausforderungen für die wettbewerbsökonomische Kontrolle von Marktteilnehmern. Sie regen an, Verbraucherschutzverbänden das Recht einzuräumen, kartellbehördliche Sektoruntersuchungen zu initiieren. Außerdem sollte die Haftung von Dritten geprüft werden, beispielsweise IT-Dienstleistern, die an der Entwicklung solcher Algorithmen beteiligt sind - etwa dann, wenn Verbraucher durch algorithmische Preissetzungen Nachteile erleiden.

In Fragen der Preisregulierung von Apotheken und Arzneimittelgroßhändlern hat sich die Monopolkommission dafür ausgesprochen, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten zu erlauben - anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 03.08.18
Newsletterlauf: 03.09.18


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