Monopolkommission legt Gutachten vor


Aurubis darf restliche Anteile an Deutsche Gießdraht übernehmen
Durch die vollständige Übernahme der Produktion der Deutsche Gießdraht wird mit Codelco ein naher Wettbewerber von Aurubis entfallen



Die Monopolkommission hat mit Blick auf das Online-Angebot öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten eine präzisere Definition des publizistischen Auftrags empfohlen. Dies sei notwendig, um den Anforderungen an einen wirksamen und diskriminierungsfreien Schutz des unverfälschten Wettbewerbs und der privaten Marktteilnehmer Rechnung zu tragen, schreibt die Kommission in ihrem von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten 22. Hauptgutachten (19/3300).

Der Auftrag müsse so klar definiert sein, dass die privaten Wettbewerber der Rundfunkanstalten ihre Tätigkeiten planen könnten und die Behörden diesen Wettbewerb kontrollieren könnten. Die Kommission rät weiter dazu, private Anbieter in die Auftragsdefinition einzubeziehen. Sie sieht auch bei jüngeren Entwicklungen und Beschlüssen, die etwa aus Einigungen der Ministerpräsidenten hervorgingen, die Gefahr, dass private Akteure verdrängt werden.

Die Kommission hatte sich in ihrem Gutachten gesondert den Entwicklungen im Bereich audiovisueller Medien gewidmet. Grundsätzlich geht sie davon aus, dass der Markteintritt zahlreicher neuer Anbieter in dem Bereich die Meinungsvielfalt stärkt. Die Regulierungsbestimmungen seien allerdings nicht auf der Höhe der Zeit, in der Tendenz gebe es Deregulierungsbedarf.

In dem Hauptgutachten geht die Monopolkommission zudem auf die Konzentrationsentwicklung und die Arbeit von Kartellbehörden ein sowie auf aktuelle wettbewerbspolitische Themen. So beschreiben die Experten etwa die Problematik von Preisalgorithmen und die damit verbundenen Herausforderungen für die wettbewerbsökonomische Kontrolle von Marktteilnehmern. Sie regen an, Verbraucherschutzverbänden das Recht einzuräumen, kartellbehördliche Sektoruntersuchungen zu initiieren. Außerdem sollte die Haftung von Dritten geprüft werden, beispielsweise IT-Dienstleistern, die an der Entwicklung solcher Algorithmen beteiligt sind - etwa dann, wenn Verbraucher durch algorithmische Preissetzungen Nachteile erleiden.

In Fragen der Preisregulierung von Apotheken und Arzneimittelgroßhändlern hat sich die Monopolkommission dafür ausgesprochen, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten zu erlauben - anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 03.08.18
Newsletterlauf: 03.09.18



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen