Banken reagieren auf den Brexit
EU-Pass für Banken und andere Finanzdienstleister
Falls das Vereinigte Königreich sowohl die Europäische Union als auch den EWR verlässt, würde das Vereinigte Königreich zu einem sogenannten Drittland, welches nicht mehr für den EU-Pass qualifiziert wäre
Britische Banken und Finanzdienstleister mit nennenswertem Geschäft in Deutschland werden nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU versuchen, über Tochtergesellschaften oder Drittstaatenniederlassungen ihre bestehenden Kundenbeziehungen fortzuführen. Wie die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3282) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2282) weiter mitteilt, werden deutsche und britische Unternehmen von der Bundesregierung und der Finanzaufsicht kontinuierlich dazu angehalten, die notwendigen Voraussetzungen für den Brexit zu treffen.
Wie weiter mitgeteilt wird, machen derzeit 108 Kreditinstitute, 2179 Finanzdienstleistungsinstitute sowie 390 Zahlungsdienstleister aus dem Vereinigten Königreich Gebrauch von sogenannten EU-Pässen, mit denen sie berechtigt sind, ihr Geschäft auch in anderen Mitgliedsländern der EU auszuüben. 19 deutsche Kreditinstitute und acht Finanzdienstleistungsinstitute würden im Vereinigten Königreich Dienstleistungen über eine Niederlassung erbringen. Ohne eigene Niederlassung seien 50 Kreditinstitute und 72 Finanzdienstleistungsinstitute im Vereinigten Königreich tätig.
Vorbemerkung der Fragesteller
In einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zugelassene Kreditinstitute sind grundsätzlich berechtigt, ihr Geschäft auch in anderen Mitgliedstaaten auszuüben. Dieses System des "EU-Passes" für Banken und andere Finanzdienstleister ermöglicht es Unternehmen, die in einem EWR-Land zugelassen sind, mit minimalen zusätzlichen Genehmigungsanforderungen in anderen EWR-Ländern zu handeln. Die Regelungen zu diesen EU-Pässen bilden somit die Grundlage des EU-Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen. Falls das Vereinigte Königreich sowohl die Europäische Union als auch den EWR verlässt ("Brexit"), würde das Vereinigte Königreich zu einem sogenannten Drittland, welches nicht mehr für den EU-Pass qualifiziert wäre.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 02308.18
Newsletterlauf: 03.09.18
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
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