Freibeträge im Steuerrecht
Entwicklung von Freigrenzen, Freibeträgen, Pausch- und Höchstbeträgen im Einkommensteuergesetz
Ist aus Sicht der Bundesregierung der Vorbehalt der realitätsgerechten Erfassung der Wirklichkeit erfüllt, wenn Pauschbeträge, Höchstbeträge etc. seit vier Jahrzehnten und länger nicht an die Preisentwicklung angepasst werden?
Die Entwicklung von Freigrenzen, Freibeträgen, Pausch- und Höchstbeträgen im Einkommensteuergesetz macht die AfD-Fraktion zum Thema einer Kleinen Anfrage (19/3270). So soll die Regierung dazu Stellung nehmen, dass viele dieser Beträge zum Teil seit Jahrzehnten nicht mehr erhöht wurden und damit keine Anpassung an die Preisentwicklung erfolgt ist. Als Beleg weist die AFD-Fraktion auf die Behinderten-Pauschbeträge hin, die seit 1975 nicht mehr angehoben worden seien.
"Während der normale Steuerzahler im Regelfall also jahrzehntelang gleichbleibende oder gar herabgesetzte Freibeträge, Freigrenzen sowie Pausch- und Höchstbeträge hinnehmen muss, sieht dies bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages völlig anders aus. Die steuerfreie Kostenpauschale, mit der die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abgedeckt werden, wurde 2014 an den Nominallohnindex gekoppelt. Sie wird jährlich angepasst und beträgt derzeit 52.079,64 Euro p.a.", heißt es in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage
In der Vorbemerkung der Fragesteller heißt es u.a.:
In einem Aufsatz (Finanz-Rundschau 2001; S. 524 ff) schreibt Prof. Dr. Dieter Dziadkowski zur Höhe der Behinderten-Pauschbeträge: "Ein Staat, der gerne als Sozialstaat bezeichnet wird, sollte seine behinderten Mitbürger, die über eine kräftige Lobby verfügen, nicht weiterhin durch ‚heimliche‘ Steuererhöhungen mittels Einfrieren der Pauschbeträge belasten."
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 03.08.18
Newsletterlauf: 04.09.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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