Privatsphäre der Versicherten respektieren


Petitionsausschuss: Mehr Datenschutz bei privaten Krankenversicherungen gefordert
Petent beanstandet in seiner Eingabe, dass die privaten Krankenversicherungen (PKV) bei der Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen persönliche Daten des Versicherten weitergeben würden, obwohl dies für die Zwecke der Abrechnung nicht erforderlich sei


(01.06.11) - Der Petitionsausschuss spricht sich für eine Verbesserung des Datenschutzes privat krankenversicherter Personen aus. Während der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine entsprechende öffentliche Petition dem Bundesfinanzministerium, dem Bundesgesundheitsministerium, dem Bundesinnenministerium sowie dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

Der Petent beanstandet in seiner Eingabe, dass die privaten Krankenversicherungen (PKV) bei der Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen persönliche Daten des Versicherten weitergeben würden, obwohl dies für die Zwecke der Abrechnung nicht erforderlich sei. Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV), so schreibt der Petent weiter, würden hingegen ein Verfahren anwenden, welches die Privatsphäre der Versicherten respektiere. In der Petition wird daher gefordert, die privaten Krankenversicherungen zu verpflichten, ein gleichwertiges Verfahren einzuführen.

Im Ergebnis der parlamentarischen Prüfung der Petition kommt der Ausschuss zu der Einschätzung, dass die privaten Krankenversicherungen tatsächlich zur Überprüfung ihrer Leistungspflicht häufig Arztberichte, Krankenhausentlassungsberichte und Operationsberichte anfordern würden.

"Das betrifft auch die von dem Petenten erwähnten psychotherapeutischen Gutachten oder Berichte, die in der Regel besonders sensible, personenbezogene Daten enthalten", schreibt der Petitionsausschuss in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung. Zugleich wird festgestellt, dass es "im Bereich der privaten Krankenversicherungen keine dem Gutachterverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbare Rechtsnorm gibt". Ein zwischen der Versicherungswirtschaft und den Datenschutzbehörden der Länder im Jahr 1993 abgestimmtes Verfahren sehe lediglich vor, dass Behandlungs- und Befundberichte dem beratenden Arzt der Versicherung, nicht jedoch den Sachbearbeitern zugehen sollten.

Auch wenn aus Sicht des Petitionsausschusses im Hinblick auf das Verfahren "derzeit kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf erkennbar ist", hegen die Abgeordneten Zweifel, ob die mehr als 15 Jahre zurückliegende Vereinbarung "allen dem Verband der privaten Krankenversicherungen angeschlossenen Versicherungsunternehmen bekannt ist und in der Praxis auch beachtet wird". Vor diesem Hintergrund sei eine Regelung, die dem Gutachterverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, aus Datenschutzsicht "wünschenswert", schreiben die Abgeordneten. Dies gelte insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass dann für den Umgang mit hoch sensiblen, personenbezogenen Daten im öffentlichen wie im nicht-öffentlichen Bereich der gleiche Schutz gewährleistet wäre. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen