Intersexualität-Thematisierung in Schulen
Grüne fordern rechtliche Gleichstellung intersexueller Menschen
Nach dem Willen der Grünen soll das prophylaktische Entfernen und Verändern von Genitalorganen bei intersexuellen Kindern zukünftig unterbunden werden
(01.06.11) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, dass das Geschlecht intersexueller Menschen in der Geburtsurkunde eintragen werden kann. In ihrem Antrag (17/5528) fordert sie die Bundesregierung auf, die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz entsprechend zu ändern. Zudem müssten die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, damit in offiziellen Statistiken bei der Angabe zum Geschlecht nicht nur nach Mann und Frau unterschieden werden könne.
Nach dem Willen der Grünen soll das prophylaktische Entfernen und Verändern von Genitalorganen bei intersexuellen Kindern zukünftig unterbunden werden. Im Dialog mit den zuständigen Bundes- und Landeskammern der Ärzte und Psychotherapeuten sowie den Hebammenverbänden sollen zudem die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen um das Thema Intersexualität erweitert werden. Außerdem sollen die Aufbewahrungsfristen der Krankenakten bei Operationen im Genitalbereich auf 30 Jahre ab Volljährigkeit verlängert werden.
Die Fraktion fordert die Bundesregierung weiterhin auf, gemeinsam mit den Ländern ein unabhängiges Beratungs- und Betreuungsangebot für intersexuelle Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie deren Eltern zu schaffen. In den Schulen müsse das Thema Intersexualität zudem ein fester Bestandteil des Unterrichts in den Fächern Biologie, Sozialkunde und Ethik werden. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.