Registriert: Lobbyarbeit und deren Nutznießer
Transparenz in den gesetzgeberischen Entscheidungen: Linksfraktion fordert Einführung eines verpflichtenden Lobbyistenregisters
Die Leitung des Registers und die Durchsetzung von Sanktionsmöglichkeiten solle eine überparteiliche Stelle im Bundestag übernehmen
(02.07.10) - Nach dem Willen der Fraktion Die Linke soll die Deutsche Bundesregierung ein verpflichtendes Lobbyistenregister einführen. Dadurch solle der Grundsatz der Öffentlichkeit parlamentarischer Prozesse erfüllen werden, fordert die Fraktion in einem entsprechenden Antrag (17/2096).
Im Register müsse sich jeder eintragen, der "Einfluss ausüben will" und zu diesem Zweck Kontakt zu Personen aufnimmt, die in die Gesetzgebung involviert sind. Auch "Lobbyarbeit und deren Nutznießer" seien im Register zu vermerken. Wenn Lobbyisten nicht in eigenem Interesse handeln fordert die Fraktion, dass Auftraggeber und deren Aufwendungen angegeben werden müssen, ebenso wie das Ausleihen von externen Mitarbeitern von Lobbyisten.
Die Leitung des Registers und die Durchsetzung von Sanktionsmöglichkeiten solle eine überparteiliche Stelle im Bundestag übernehmen. Durch die Veröffentlichung des Registers und der Aufwendungen von Lobbyisten im Internet ist für die Fraktion die Transparenz in den gesetzgeberischen Entscheidungen gegeben.
Wichtig ist den Abgeordneten ebenfalls, dass Gesetzesentwürfe und parlamentarische Initiativen "gleichberechtigt zugänglich" gemacht werden. So solle jede Person, die an einer Gesetzausarbeitung der Bundesregierung mitgewirkt hat, dieser aber nicht angehört, im Internet nachlesbar sein. Auch bei öffentlichen Anhörungen zu parlamentarischen Initiativen seien die Sachverständigen, die einladende Partei und die Stellungnahmen umgehend im Internet zu veröffentlichen. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
-
Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.