Zahlreiche Änderungen bei Steuergesetzen


Änderungen bei den ungebundenen Rückstellungen für die Beitragsrückerstattung von Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen
Stärkung der Risikotragfähigkeit der Unternehmen unter den gegenwärtigen Kapitalmarktverhältnissen


(30.06.10) - Eingetragene Lebenspartner sollen in Zukunft im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht mit Ehepartnern gleichgestellt werden. Im Erbschafts- und Schenkungsfall gelte damit für Lebenspartner die günstigere Steuerklasse I, heißt es in dem von der Deutschen Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010 (17/2249).

Außerdem ist die Gleichstellung im Grunderwerbsteuergesetz vorgesehen. So wird die Steuerbefreiung des Erwerbs eines Grundstücks aus dem Nachlass des verstorbenen Ehegatten auch auf vergleichbare Sachverhalte beim überlebenden Lebenspartner ausgedehnt. Auch sollen Grundstückserwerbe unter Lebenspartnern den Grundstückserwerben unter Ehegatten gleichgestellt werden.

Bei der Steuermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen (höchstens 1.200 Euro) sind Einschränkungen vorgesehen. Schon nach derzeitigem Recht ist der Abzug von der Steuerschuld bei Maßnahmen nach dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW (zinsverbilligte Maßnahmen oder steuerfreie Zuschüsse) ausgeschlossen. Damit sollen bereits mit öffentlichen Mitteln geförderte Maßnahmen nicht doppelt gefördert werden.

Der Ausschluss der Doppelförderung soll auf weitere Förderprogramme wie "Altersgerecht umbauen" oder zur Förderung energetischer Renovierung, Erhaltung und Modernisierung ausgeweitet werden. Auch vergleichbare Förderprogramme der Länder sollen zum Ausschluss vom Steuerabzug führen.

Einkünfte aus Kapitalvermögen sollen zur Berechnung der Arbeitnehmer-Sparzulage und der Wohnungsbau-Prämie nicht mehr herangezogen werden. Grund sei, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen durch die Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 nicht mehr Bestandteil des zu versteuernden Einkommens seien, heißt es in der Begründung.

Dies führe dazu, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen bei den maßgeblichen Einkommensgrenzen für Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbau-Prämie grundsätzlich außer Betracht blieben. Die möglichen Fallzahlen dürften gering sein, jedoch weist die Regierung auch darauf hin, dass Arbeitnehmer mit hohen Einkünften aus Kapitalvermögen und geringen anderen Einkünften (insbesondere Lohneinkünften) innerhalb der geltenden Einkommensgrenzen zulagen- beziehungsweise prämienberechtigt werden.

Änderungen sind bei den ungebundenen Rückstellungen für die Beitragsrückerstattung von Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen vorgesehen. Mit diesen Rückstellungen werden Ertragsschwankungen ausgeglichen und Eigenkapitalanforderungen gedeckt. Ausgerechnet in Zeiten niedriger Erträge und hoher Unsicherheiten könnten die Unternehmen gezwungen sein, ihre Rückstellungen abzubauen. Daher will die Regierung den steuerlichen Höchstbetrag für ungebundenen Rückstellungen bis 2013 befristet anheben.

Ohne Gesetzesänderung drohe die Auflösung dieser Rückstellung bei einer größeren Anzahl von Versicherungsunternehmen. Bei Unternehmen mit besonders niedrigen Rohüberschüssen könnten bis 2011 die gesamten ungebundenen Rückstellungen abgebaut werden, so dass sie keine Reserven mehr hätten.

In Japan seien in einer derartigen Situation zwischen 1997 und 2001 acht Versicherer insolvent geworden. Die Summe der an die Versicherten ausgeschütteten Überschüsse verringere sich nicht; allerdings könne sich der zeitliche Abstand zwischen Überschussentstehung und der endgültigen Überschussverteilung an die Versicherten vergrößern. "Dies muss zur Stärkung der Risikotragfähigkeit der Unternehmen unter den gegenwärtigen Kapitalmarktverhältnissen hingenommen werden", heißt es in der Begründung.

Nachdem bei Überprüfungen festgestellt wurde, dass erheblich mehr Kindergeld ausgezahlt wird als Kinder in der Kindergeldstatistik des Bundeszentralamtes für Steuern nachgewiesen werden, sollen die Meldepflichten im Bereich der Familienkassen des öffentlichen Dienstes ausgeweitet werden. Es habe sich um eine Größenordnung von 500.000 bis 1,3 Millionen Kinder gehandelt, heißt es in der Begründung. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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