SPD will Unternehmensmitbestimmung ausweiten
Neutrale Person im Aufsichtsrat und gleichzeitige Abschaffung des Doppelstimmrechts des Aufsichtsratsvorsitzenden für alle Kapitalgesellschaften
Gesetzlicher Mindestkatalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte für zentrale unternehmerische Entscheidungen
(29.06.10) - Die SPD-Fraktion dringt auf eine Ausweitung der Unternehmensmitbestimmung. In einem Antrag (17/2122) fordert die Fraktion die Deutsche Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Danach soll sich die deutsche Mitbestimmung "gesetzlich auf Unternehmen ausländischer Rechtsform mit Verwaltungssitz oder Zweigniederlassung in Deutschland beziehungsweise deutschen Personengesellschaften mit ausländischem Komplementär erstrecken".
Zudem soll nach dem Willen der Sozialdemokraten ein "gesetzlicher Mindestkatalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte für zentrale unternehmerische Entscheidungen – insbesondere Betriebsschließungen, Standortverlagerungen und Unternehmensverkäufe – im Aufsichtsrat" eingeführt werden.
Die Schwellenwerte für das Mitbestimmungsgesetz will die SPD-Fraktion auf 1.000 Beschäftigte und für das sogenannte Drittelbeteiligungsgesetz auf 250 Beschäftigte verringert sehen. Die "rechtliche und wirtschaftliche Gleichstellung zwischen Kapital und Arbeit über die 'echte Parität'" soll der Vorlage zufolge durch eine neutrale Person im Aufsichtsrat und gleichzeitige Abschaffung des Doppelstimmrechts des Aufsichtsratsvorsitzenden für alle Kapitalgesellschaften erzielt werden.
Notwendig sei mehr demokratische Teilhabe von Arbeitnehmern in Unternehmen, begründen die SPD-Abgeordneten den Vorstoß. Damit solle eine alleinige Orientierung der Unternehmen an der Profitmaximierung verhindert werden. (Deutscher Bundestag: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>