HRE: Schadenersatz gegen ehemaligen Vorstand?


Union und SPD wollen ehemalige HRE-Vorstände in die Pflicht nehmen
Bund könnte als alleiniger Eigentümer der HRE Schadensersatzansprüche gegen ehemalige Vorstandsmitglieder durchdrücken


(03.07.09) - Die deutsche Bundesregierung soll mögliche Schadenersatzansprüche der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) gegen ehemalige Vorstandsmitglieder des Unternehmens prüfen. Dies fordern die Fraktionen von CDU/CSU und SPD in einem gemeinsamen Antrag (16/13619).

Außerdem soll die Bundesregierung über ihre Vertreter auf der Hauptversammlung der HRE am 13. und 14. August 2009 für den Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates zur Durchführung einer aktienrechtlichen Sonderprüfung stimmen. Diese Sonderprüfung könne Grundlage für die Prüfung etwaiger Schadensersatzansprüche gegen ehemalige Vorstandsmitglieder der HRE sein.

In der Begründung schreiben die Fraktionen, wenn der Bund Steuermittel von fast 90 Milliarden Euro einsetze, um die HRE zu retten, müsse er auch alles tun, um die Vorstände in die Pflicht zu nehmen. Die Regierung soll nun prüfen, "ob ehemalige Vorstandsmitglieder ihre Sorgfaltspflichten erfüllt haben". Den Sorgfaltspflichten würde es nicht genügen, wenn sich die Vorstandsmitglieder bei ihren Investitionsentscheidungen allein auf die Einstufungen der Rating-Agenturen verlassen hätten.

"Die Manager müssen vielmehr nach eigener Prüfung auf ausreichend informierter Grundlage eine eigene Entscheidung treffen", schreiben CDU/CSU- und SPD-Fraktion. Auch wer für einen kleinen Zinsvorteil ungewöhnlich hohe Risiken eingehe, könne seinen Sorgfaltspflichten nicht genügen. "Fehlen Milliardenbeträge in den Bilanzen einer Bank, muss zudem untersucht werden, weshalb diese nicht bilanziert und damit der Bankenaufsicht nicht zugänglich gemacht worden sind", fordern die Fraktionen.

Zum Verfahren heißt es, der Bund könne als Mehrheitsaktionär und bald alleiniger Eigentümer der HRE den Aufsichtsrat durch Hauptversammlungsbeschluss verpflichten, Schadensersatzansprüche gegen ehemalige Vorstandsmitglieder geltend zu machen. Diese würden höchstpersönlich mit ihrem gesamten Vermögen haften. (Deutscher Bundestag: ra)

Lesen Sie auch:
Ex-Aufsichtsratschef der HRE greift Steinbrück an
HRE-Warnmeldung sei damals "überraschend" gekommen
HRE-Krise: Bankenaufsicht habe nicht geschlafen
Schieflage der Depfa und der Hypo Real Estate
HRE auf dem Weg in die Verstaatlichung
Finanzminister Steinbrück hat sein Ziel erreicht


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen