Kein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz


Keine Rechtsgrundlage für Zwang zur Vermarktung von Pharmaprodukten
"Vorgaben des Gemeinschaftsrechts sehen eine Befugnis der Kommission beziehungsweise der jeweiligen nationalen Behörden zur Verhinderung einer Marktrücknahme nicht vor"


(03.12.12) - Es gibt weder nach deutschem noch nach europäischem Arzneimittelrecht die Möglichkeit, einen pharmazeutischen Unternehmer dazu zu zwingen, ein Arzneimittel zu vermarkten. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/11080) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/10912) hervor. Wenn sich ein pharmazeutischer Unternehmer dazu entschließe, ein Produkt in Deutschland gar nicht auf den Markt zu bringen oder auf die Zulassung zu verzichten, liege kein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vor. Auch "die einschlägigen Vorgaben des Gemeinschaftsrechts sehen eine Befugnis der Kommission beziehungsweise der jeweiligen nationalen Behörden zur Verhinderung einer Marktrücknahme nicht vor", führt die Bundesregierung weiter aus.

In ihrer Anfrage hatte die Linke festgestellt, dass die Genzyme GmbH, eine Tochter des Pharmakonzerns Sanofi-Aventis Deutschland, im August 2012 den Vertrieb des Präparats MabCampath in Deutschland eingestellt habe. MabCampath sei ein Mittel zur Behandlung einer speziellen Art von Blutkrebs bei älteren Menschen (B-CLL). Der Grund für die Rücknahme ist nach Angaben der Linken nicht die fehlende Wirksamkeit des Präparats. Vielmehr habe sich herausgestellt, dass der Wirkstoff auch gegen Multiple Sklerose (MS) helfe.

"Nur sind dann erheblich kleinere Dosen erforderlich und die Jahrestherapiekosten wären erheblich niedriger", führte die Linke weiter aus. Daher wolle Genzyme den Wirkstoff unter neuem Namen zur MS-Therapie wieder auf den Markt bringen. Nach Angaben der Linken lassen sich damit wegen der potentiell höheren Zahl von Patienten und der geringen Wirkstoffmenge künftig hohe Gewinne erzielen.

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort, dass die Entscheidung für die freiwillige Marktrücknahme im Falle des Arzneimittels MabCampath nach Angaben des ehemaligen Zulassungsinhabers erfolgt sei, um sicherzustellen, dass künftig die Anwendung dieses Arzneimittels bei Patienten mit Multipler Sklerose (MS) nur noch im Rahmen von klinischen Prüfungen erfolge. Der (ehemalige) Zulassungsinhaber habe sich nach Angaben der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) bereiterklärt, die Patientenversorgung weiter zu gewährleisten und sich mit den nationalen Behörden abzustimmen. "Daneben besteht die Möglichkeit, das Arzneimittel aus anderen Staaten, in denen es weiterhin rechtmäßig in den Verkehr gebracht wird (zum Beispiel in den USA), über Apothekenbestellungen einzuführen und so die Versorgung der Patienten mit B-CLL zu gewährleisten", erklärt die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen