Umgehung regulärer Beschäftigung besorgniserregend


Antrag: Die Linke will Einsatz von Werkverträge und Leiharbeit statistisch erfassen
Bundesregierung soll den Prüfauftrag der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erweitern


(04.07.12) - Die Fraktion Die Linke fordert eine gesetzliche Meldepflicht für Werkverträge, Leiharbeitsbeschäftigte und Honorarverträge. Die Betriebe müssten Werkverträge melden, sofern diese nicht nur eine gelegentliche Inanspruchnahme von Leistungen vorsehen, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (17/9980). Die erhobenen Daten sollen demnach die Branche des auftraggebenden Betriebs, die Branche des auftragnehmenden Betriebs, die Anzahl der eingesetzten Beschäftigten, die Dauer ihres Einsatzes, das gezahlte Entgelt und die tatsächliche Arbeitszeit umfassen und anschließend statistisch aufbereitet werden.

Zudem fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, den Prüfauftrag der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu erweitern. So müsse künftig auch die Abgrenzung zwischen Werkverträgen und Leiharbeit sowie die Aufdeckung aller Formen von Scheinverträgen zu den Aufgaben der FKS gehören. Ziel sei es, Scheinwerkverträge, illegale Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbstständigkeit aufzudecken. Zudem möchte Die Linke eine Studie in Auftrag geben, die das Ausmaß des Missbrauchs von Werkverträgen und dessen Folgen untersuchen soll.

Zur Begründung schreiben die Abgeordneten, dass es Hinweise gebe, wonach der "Einsatz von Werkverträgen zur Umgehung regulärer Beschäftigung" besorgniserregend steige. "Werkvertragsarbeit ist der unsichtbare Teil der unsicheren Arbeit", heißt es weiter. Zudem seien Werkverträge ein "strategisches Instrument für Lohndrückerei". Es helfe, reguläre

Beschäftigung und gesetzliche, tarifliche und betriebliche Regelungen zu umgehen. Dennoch gebe es keine validen statistischen Daten zur Verbreitung von Werkverträgen, kritisiert die Linksfraktion. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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