Umgehung regulärer Beschäftigung besorgniserregend
Antrag: Die Linke will Einsatz von Werkverträge und Leiharbeit statistisch erfassen
Bundesregierung soll den Prüfauftrag der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erweitern
(04.07.12) - Die Fraktion Die Linke fordert eine gesetzliche Meldepflicht für Werkverträge, Leiharbeitsbeschäftigte und Honorarverträge. Die Betriebe müssten Werkverträge melden, sofern diese nicht nur eine gelegentliche Inanspruchnahme von Leistungen vorsehen, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (17/9980). Die erhobenen Daten sollen demnach die Branche des auftraggebenden Betriebs, die Branche des auftragnehmenden Betriebs, die Anzahl der eingesetzten Beschäftigten, die Dauer ihres Einsatzes, das gezahlte Entgelt und die tatsächliche Arbeitszeit umfassen und anschließend statistisch aufbereitet werden.
Zudem fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, den Prüfauftrag der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu erweitern. So müsse künftig auch die Abgrenzung zwischen Werkverträgen und Leiharbeit sowie die Aufdeckung aller Formen von Scheinverträgen zu den Aufgaben der FKS gehören. Ziel sei es, Scheinwerkverträge, illegale Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbstständigkeit aufzudecken. Zudem möchte Die Linke eine Studie in Auftrag geben, die das Ausmaß des Missbrauchs von Werkverträgen und dessen Folgen untersuchen soll.
Zur Begründung schreiben die Abgeordneten, dass es Hinweise gebe, wonach der "Einsatz von Werkverträgen zur Umgehung regulärer Beschäftigung" besorgniserregend steige. "Werkvertragsarbeit ist der unsichtbare Teil der unsicheren Arbeit", heißt es weiter. Zudem seien Werkverträge ein "strategisches Instrument für Lohndrückerei". Es helfe, reguläre
Beschäftigung und gesetzliche, tarifliche und betriebliche Regelungen zu umgehen. Dennoch gebe es keine validen statistischen Daten zur Verbreitung von Werkverträgen, kritisiert die Linksfraktion. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.