Herabwürdigung als Polizeispitzel
Verdeckt eingesetzte Polizeibeamte: Bundesregierung weist Bezeichnung "Polizeispitzel" zurück
Bundesrepublik sei bei der Bekämpfung schwerwiegendster Verbrechen auf ihre Einsatzbereitschaft und Fachkunde angewiesen
(04.07.12) - Die Deutsche Bundesregierung weist die Bezeichnung "Polizeispitzel" für verdeckt eingesetzte Polizeibeamte zurück. Wie die Regierung in ihrer Antwort (17/9844) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9007) darlegt, haben die Fragesteller diese Bezeichnung darin erneut verwandt. Zugleich bittet sie, "bei etwaigen künftigen Fragen einen Sprachgebrauch sicherzustellen, der sowohl der Aufgabenstellung, dem Ansehen und den Persönlichkeitsrechten in- und ausländischer Polizeibeamter als auch der angemessenen Ausübung des verfassungsrechtlich verankerten parlamentarischen Fragerechts hinreichend Rechnung trägt".
In ihrer Antwort verweist die Regierung darauf, dass die betreffenden Beamten "nur bei herausragender Qualifikation für eine entsprechende Verwendung ausgewählt" würden. Sie gingen bei ihren Einsätzen teilweise ein "hohes persönliches Risiko für Leib und Leben unter erheblicher Zurückstellung privater Belange ein". Gleichzeitig sei die Bundesrepublik bei der Bekämpfung schwerwiegendster Verbrechen auf ihre Einsatzbereitschaft und Fachkunde angewiesen.
"Hoch gewaltbereiten Gruppierungen der Organisierten Kriminalität, die auch vor den schwerwiegendsten Kapitalverbrechen wie Mord, Totschlag und schwerem Raub nicht zurückschrecken, kann der deutsche Staat nur wirksam entgegentreten, wenn sich entsprechende Beamte finden, die sich zu einem verdeckten Einsatz bereit erklären. Ihren hoch abgeschotteten Zirkeln, wie sie zum Beispiel im Bereich des Menschenhandels anzutreffen sind und deren Taten bei den betroffenen Opfern unabsehbares Leid und nur schwer ermessbare Schädigungen verursachen, ist oftmals nicht anders beizukommen als durch den Einsatz von Verdeckten Ermittlern", schreibt die Regierung weiter.
Der Leistung dieser Beamten sowie ihrer Einsatz- und Risikobereitschaft "in steter Regelmäßigkeit aus den Reihen des Deutschen Bundestages (vor dem Hintergrund welcher Einzelfälle und welcher Motivation auch immer) mit der pauschalen ‘ zu begegnen", werde diesen nicht gerecht und verkenne die Bedeutung, die ihre Arbeit "für die Menschen hat, die in der Bundesrepublik Deutschland sicher leben wollen". (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.