Buch-Digitalisierung und angemessene Vergütung


Sachverständige erörtern die "Angemessene Vergütung" für Nutzung vergriffener und verwaister Werke
Urheberrecht: Belange der Urheber und sonstige Rechteinhaber wahren


(05.10.11) - Die Zahlung einer "angemessenen Vergütung" ist sowohl für die Nutzung vergriffener als auch verwaister Werke erforderlich. Darin waren sich Christian Sprang, Justiziar beim "Börsenverein der Deutschen Buchhandels", der nach eigenen Angaben 5.700 Verlage und Buchhandlungen in Deutschland vertritt, und Robert Staats von der "Verwertungsgesellschaft Wort" (VG) einig.

Durch die Einbeziehung von VG Wort – und zum Beispiel auch der "Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst" – sei sichergestellt, dass die Belange der Urheber und sonstige Rechteinhaber gewahrt würden, gleichzeitig aber für die "privilegierten Einrichtungen angemessene und praktikable Nutzungsbedingungen" vorgesehen würden, betonte Staats weiter. Neun Sachverständige ergriffen das Wort bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zur Digitalisierung verwaister und vergriffener Werke.

Professor Johannes Kreile, Rechtsanwalt aus München, sprach sich ebenfalls dafür aus, verwaiste Werk vergütungspflichtig zu machen. Begründung: Es sei ein urheberrechtlich geschütztes Werk.

Der Sachverständige Sprang forderte des Weiteren, eine gesetzliche Regelung für vergriffene und verwaiste Werke durch den Bundestag solle ausdrücklich auf Bücher beschränkt werden, die in Deutschland verlegt worden und erschienen sind. Umgekehrt solle die Bundesregierung darauf bestehen, dass in der gesamten EU das Ursprungslandprinzip strikt beachtet wird. Nur hinsichtlich deutscher Bibliotheken und Verwertungsgesellschaften hätten die hiesigen Verlage das "volle Vertrauen", dass Regelungen für die massenhafte Digitalisierung vergriffener und verwaister Bücher nicht missbraucht würden. In ausländischen Bibliotheken fehlten hingegen oft schon die für eine "sorgfältige Suche" nach einem Rechteinhaber eines deutschen Buches erforderlichen Quellen, so der Sachverständige weiter.

Elisabeth Niggemann, Generaldirektorin der Deutschland Nationalbibliothek aus Frankfurt am Main, begrüßte, dass Werke, die ökonomisch nicht mehr verwertet würden, gleichwohl aus kulturellem Interesse heraus der Öffentlichkeit digital zugänglich gemacht würden.

Die SPD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf (17/3991) vorgelegt, mit dem die Verwertungsgesellschaften in die Lage versetzt werden sollen, die Rechte treuhänderisch wahrzunehmen, wenn auch nach sorgfältiger Recherche kein Rechteinhaber ermittelt werden konnte. Die Verwertungsgesellschaften könnten dann Lizenzen für die Digitalisierung erteilen.

Nach Meinung der Linksfraktion soll öffentlichen Einrichtungen nach einer "angemessenen" standardisierten Suche die digitale Veröffentlichung verwaister und unter bestimmten Umständen vergriffener Werke zu nicht-kommerziellen Zwecken ermöglicht werden. Die Fraktion legte dazu einen Gesetzentwurf (17/4661) vor.

In einem Antrag (17/4695) schlagen Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls vor, gegen eine "angemessene Vergütung" den Nutzern eine elektronische Vervielfältigung oder eine nicht-kommerzielle Nutzung öffentlich zugänglich zu machen. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

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